Firmengründung
Einzelfirma in AG oder GmbH umwandeln – gut zu wissen
Es gibt viele Gründe, um die Rechtsform der eigenen Firma nachträglich zu wechseln. Diesen Prozess sollte man aber sorgfältig planen – auch, damit man die rechtlichen Anforderungen einhalten kann. An diese Punkte sollten Sie denken.
Charly Rupp
Funktion Experte für Firmengründungen
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25. August 2025
Viele Gründerinnen und Gründer entscheiden sich beim Start für eine Einzelfirma und stellen später fest, dass eine AG oder GmbH die bessere Rechtsform wäre. Zum Beispiel, weil ihre Geschäftsidee gut funktioniert und sie die Finanzierung optimieren können, oder weil sie fähige Mitarbeitende langfristig an die Firma binden wollen, indem sie sie zu Mitinhabern machen.
Firma gründen: So wählen Sie die richtige Rechtsform
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Eine Umwandlung hat weitreichende Folgen und sollte daher sorgfältig geplant und korrekt umgesetzt werden. Denn die Rechtsform beeinflusst viele Faktoren eines Unternehmens – darunter die Haftung, den Kapitalbedarf, die Steuern, den Verwaltungsaufwand oder die obligatorischen Versicherungen. Diese Punkte sind wichtig:
Rechtsformen vergleichen
Jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile. Darum muss man vor einem Wechsel sorgfältig abwägen, was am besten zum Unternehmen passt. Die wichtigsten Unterschiede finden Sie hier:
Eigene Risikobereitschaft einschätzen
Bei einer Umwandlung verändert sich das Risiko, das die Unternehmer tragen müssen. Da die persönliche Risikobereitschaft einen direkten Einfluss auf die passende Unternehmensstruktur hat, sollte man seine Risikoaffinität vor einem Wechsel sorgfältig prüfen. Sie gibt etwa Aufschluss darüber, ob eher eine konservative oder progressive Struktur sinnvoll ist – und darüber, wie viel Verantwortung und Mitspracherecht man selbst übernehmen möchte.
Besonders relevant ist die Frage der Haftung: Bei einer Einzelfirma haftet der Inhaber bei einem Konkurs nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen. Das ist einer der häufigsten Gründe, woran Start-ups scheitern.
Bei Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH beschränkt sich die Haftung auf das Geschäftsvermögen. Die Unternehmer riskieren nicht ihre gesamten Ersparnisse, falls das Unternehmen scheitert. Daher sind GmbH und AG für risikoaverse Personen oft die bessere Wahl.
Finanzierung klären
Dafür erfordert die Gründung einer AG oder GmbH ein gewisses Startkapital. Das minimale Stammkapital einer GmbH beträgt 20'000 Franken und muss vollumfänglich in die Gesellschaft eingebracht werden. Die Gesellschafter müssen nur dann zusätzliches Kapital einschiessen, wenn sie laut den Statuten dazu verpflichtet sind.
Bei einer AG beträgt das Aktienkapital im Minimum 100'000 Franken. Davon müssen 20 Prozent bei der Gründung eingezahlt sein – mindestens aber 50'000 Franken. Vorsicht: Die Aktionäre müssen nicht einbezahltes Aktienkapital nachträglich einschiessen, wenn das Unternehmen auf das Kapital angewiesen ist.
Tipp: Wenn Sie nicht über das erforderliche Bargeld für die Gründung verfügen, können Sie auch Sachwerte als Gründungskapital verwenden – beispielsweise Immobilien, Maschinen oder Fahrzeuge. Allerdings wird das Gründungsprozedere dann deutlich aufwändiger und teurer, weil Sie dem Handelsregisteramt zusätzliche Unterlagen einreichen müssen.
Vorsorge regeln
Inhaber einer Einzelfirma zahlen auf dem Gewinn AHV-, IV- und EO-Beiträge und haben nur eingeschränkte Möglichkeiten, sich einer Pensionskasse anzuschliessen. Wer darauf verzichtet, kann jedes Jahr bis zu 20 Prozent seines Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, jedoch maximal 36'288 Franken pro Jahr. Oft überwiegen aber die Vorteile einer Pensionskassen-Lösung – vor allem, wenn das Einkommen hoch ist.
Bei einer Kapitalgesellschaft gelten die Inhaber dagegen als Angestellte ihres Unternehmens. Das heisst, für sie sind neben AHV, IV und EO auch ALV sowie alle Versicherungen der beruflichen Vorsorge obligatorisch. Das verursacht zusätzliche Kosten für die Unternehmer – und es lohnt sich, hier genau hinzuschauen. Denn viele Betriebe zahlen zu viel für Risikoleistungen und Verwaltung.
Tipp: Prüfen Sie verschiedene Pensionskassenlösungen und vergleichen Sie die Prämien und Leistungen sorgfältig.
Das sollten Sie jetzt tun
Wer sich für einen Wechsel entschieden hat, sollte diesen gut vorbereiten. Dazu gehört auch, alle benötigten Unterlagen und Dokumente bereitzustellen und die bestehenden Verträge und Vereinbarungen zu prüfen. Allenfalls müssen sie neu verhandelt oder gekündigt werden.
Wichtig: Soll die AG oder GmbH am 1. Januar startklar sein, gibt es einiges zu erledigen. Sie müssen die Einzelfirma per Ende Jahr liquidieren, die Aktiven und Passiven übertragen, das Startkapital von 20’000 bzw. 100’000 Franken einzahlen sowie eine Umwandlungsbilanz erstellen und je nachdem von einem Revisor prüfen lassen. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten, wenn Sie Fragen haben und Fehler vermeiden wollen.
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Nach der Firmengründung: Das sollten Sie beachten
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