Firmengründung

Start-up: Frisch gegründet – und schon im Visier von Schwindlern

Viele Fehler passieren nicht bei der Gründung, sondern danach. Wer mit seiner neuen Firma gut organisiert an den Start geht, schützt sich vor unnötigen Risiken.

Charly Rupp
Experte für Firmengründungen
Publiziert am
18. Juli 2025

Wer eine neue Firma gegründet hat, sollte auch die Zeit danach gut im Blick behalten. Gerade in der Anfangsphase können kostspielige Fehler passieren, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Nutzlose Einträge

Trotz Warnungen der Behörden verärgern sogenannte Registerhaie und Adressbuchschwindler weiterhin neu gegründete Firmen.

Merkblatt
Merkblatt

Checkliste zur Gründung Ihrer eigenen Firma

Das Merkblatt listet die wichtigsten Fragen auf, die Sie rechtzeitig abklären sollten, wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten.

Die Masche ist immer die gleiche: Nach dem Eintrag ins Handelsregister erhalten Neugründerinnen und -gründer oft Post für die Eintragung in diverse Register. Auf den ersten Blick wirken die Formulare wie offizielle Dokumente von Behörden. Meistens geht es aber um kostenpflichtige Verträge für die Eintragung in nutzlose Firmen-, Branchen- oder Markenregister, Telefonverzeichnisse, Ortspläne und Ähnliches. 

Vorsicht: Wenn Sie solche Formulare ohne genaue Prüfung unterzeichnen, kann Sie das mehrere Tausend Franken kosten – und das für nichts. Teilweise werden auch fiktive Rechnungen für Einträge verschickt – ganz ohne vorherige Auftragserteilung. Weitere Informationen dazu finden sie auch hier.

Sorgfaltspflichten

Je nach Rechtsform der neuen Firma übernimmt man als Gründerin und Gründer «unübertragbare und unentziehbare Aufgaben». Dazu zählen beispielsweise die Buchführungspflicht und die Finanzkontrolle.

Wer diese Aufgaben nicht sorgfältig wahrnimmt, haftet persönlich für Schäden. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Pflichten für Sie gelten.
 

Mehrwertsteuer

Ab 100'000 Franken Umsatz pro Jahr sind Firmen mehrwertsteuerpflichtig. Ein Verstoss kann viel kosten: Geld, Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall die Marktpräsenz in der Schweiz. Was es für die Anmeldung braucht, erfahren Sie hier.

Geistiges Eigentum

Je nach Geschäftsmodell und Tätigkeit kann es sich lohnen, Marken, Logos, Patente und Designs zu schützen, damit sie nicht nachgeahmt werden. Auch potenzielle Investoren wollen häufig wissen, ob ein Start-up Schutzrechte besitzt. Darum: Erkundigen Sie sich rechtzeitig auf der Website des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum.

Sie möchten mehr erfahren? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt zum Thema oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.