Vorsorge

Einkauf in die Säule 3a: Können Sie die neue Möglichkeit nutzen?

Wer im vergangenen Jahr die Einzahlung in die Säule 3a verpasst hat, darf dies nun erstmals nachholen. So kann man Vorsorgelücken schliessen und Steuern sparen. Es gelten aber einige Einschränkungen.

Portrait von Karl Flubacher

Karl Flubacher

Funktion Pensionierungsexperte

Publiziert am

14. Januar 2026

Darauf haben viele Menschen in der Schweiz gewartet: Ab jetzt ist es möglich, Lücken in der Säule 3a zu schliessen. Bislang galt: Wer in bestimmten Jahren nur einen Teilbetrag oder gar nicht eingezahlt hatte, konnte das in den Jahren danach nicht nachholen. Doch aufgepasst: Längst nicht jede und jeder kann diese neue Möglichkeit nutzen. Es gelten nämlich einige Einschränkungen:

Man darf während maximal zehn Jahren nachträglich in die Säule 3a einzahlen, sofern man eine Einzahlung verpasst oder weniger als erlaubt eingezahlt hat. Die ersten Einkäufe sind 2026 möglich, nämlich für die 2025 verpassten Einzahlungen. 2024 und früher entstandene Lücken können nicht nachträglich geschlossen werden.

Man muss zudem sowohl im Jahr, für das die Beitragslücke geschlossen werden soll, als auch im Jahr, in dem man einzahlen will, ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt haben. Wer einkaufen will, muss zudem zuerst den ordentlichen 3a-Jahresbeitrag im laufenden Jahr einzahlen, erst dann sind Nachzahlungen möglich. Für Erwerbstätige mit Pensionskasse sind das aktuell 7258 Franken.

Auch Selbstständigerwerbende können sich höchstens mit diesem "kleinen Beitrag" einkaufen – auch wenn sie eine grössere Lücke haben.

Aufgepasst bei gestaffeltem Bezug

Menschen ab 60 müssen aufpassen, dass sich nachträgliche Einkäufe nicht mit dem gestaffelten Bezug ihrer 3a-Gelder überschneiden. Viele haben ihre 3a-Guthaben nämlich auf mehrere Gefässe aufgeteilt und lösen diese in den Jahren vor der Pensionierung nach und nach auf. So ein gestaffelter Bezug ist oft steuerlich attraktiv.

Wer aber ab 60 damit beginnt, eines von mehreren 3a-Gefässen zu beziehen, darf nicht mehr in die dritte Säule nachzahlen. Das gilt selbst dann, wenn daneben noch weitere 3a-Gefässe bestehen bleiben. Wer hingegen über das 65. Altersjahr hinaus arbeitet, kann weiterhin in die Säule 3a einzahlen und auch noch 3a-Einkäufe tätigen – sofern er noch kein Guthaben bezogen hat.

Den nachträglichen Einkauf muss man bei der 3a-Vorsorgestiftung beziehungsweise bei der entsprechenden Bank oder Versicherung schriftlich beantragen. Später beim Ausfüllen der Steuererklärung sollte man den Einkauf nicht vergessen: Denn wie die ordentlichen 3a-Beiträge können auch nachträgliche Einkäufe in der Steuererklärung vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Eine Einzahlung Anfang Jahr lohnt sich

Übrigens, eine frühe Einzahlung in die Säule 3a lohnt sich. Wer seine Einzahlung erst Ende Jahr tätigt, lässt sich die Rendite des gesamten Anlagejahres und der damit zusammenhängende Zinseszinseffekt entgehen.

Bei einer Säule 3a Wertschriftenlösung mit einem ausgewogenen Aktienanteil beträgt die Anlagerendite nach Kosten durchschnittlich rund 4,7 Prozent pro Jahr. Bei einer angenommenen jährlichen Einzahlung von 7258 Franken summiert sich der «verpasste» Zinseszinseffekt nach 10 Jahren auf über 4200 Franken aus (siehe Grafik). Nach 15 Jahren steigt die Differenz gar auf knapp 7200 Franken. Das entspricht fast einem ganzen Jahresbetrag, den man so "geschenkt" bekommt.

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