Vorsorge

Ehe und Geld: Reformen sorgen für Verwirrung

Ob Renten, Steuern oder Nachlass: Erstaunlich viele Ehepaare gehen von falschen Annahmen aus, wenn es um ihre Finanzen geht. Verschiedene Reformen machen es für angehende Pensionierte noch schwieriger. Diese Irrtümer sind besonders weit verbreitet.

Portrait von Karl Flubacher

Karl Flubacher

Funktion Pensionierungsexperte

Publiziert am

06. November 2025

Spätestens bei der Pensionierung merken viele Ehepaare, dass sie jahrelang von falschen Annahmen ausgegangen sind. Oft stellen sie fest, dass es um die Pensionierung, die Renten oder um den Nachlass anders steht als gedacht. Solche Irrtümer können einschneidende Folgen haben. Dazu kommen verschiedene neue Reformen, die zusätzlich für Verwirrung sorgen. Umso wichtiger ist es, dass man einige wichtige Punkte rechtzeitig abklärt.

Irrtum 1: Ehepaare erhalten die doppelte AHV-Rente

Die AHV bezahlt zwar beiden Ehepartnern je eine eigene Rente. Allerdings ist die Rente bei Ehepaaren plafoniert. Das heisst: Die Summe der beiden Renten ist auf 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende begrenzt. Übersteigt die Summe der beiden Einzelrenten den Maximalbetrag, werden die Renten anteilsmässig gekürzt.

Pensionierte Ehepaare erhalten im laufenden Jahr also höchstens 3780 Franke pro Monat – im Gegensatz zu Konkubinatspaaren: Diese können zusammen monatlich bis zu 5040 Franken AHV-Rente bekommen. Immerhin: Zur normalen Rente kommt ab 2026 eine 13. AHV-Rente hinzu.

Allerdings laufen im Parlament Bestrebungen, die Obergrenze der AHV-Rente für Ehepaare zu streichen – allerdings nur für künftige Pensionierte. Der Nationalrat stimmte in der Herbstsession einer entsprechenden Vorlage zu. Nun muss sich der Ständerat mit der Plafonierung befassen. Hintergrund ist die Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare».

Die Renten für Ehepaare sind aber nicht nur plafoniert, sie werden auch gesplittet. Konkret: Die Rente des zuerst pensionierten Ehepartners richtet sich nach seinem eigenen Einkommen. Wenn der zweite Partner pensioniert wird, werden die Einkommen während der Ehe gesplittet und beiden je zur Hälfte gutgeschrieben. Da Männer nach wie vor oft mehr verdienen, erhalten viele zunächst die maximale Einzelrente. Frauen bekommen bis zur Pensionierung ihres Mannes meist weniger.

Irrtum 2: Vorsorge am besten gleichzeitig beziehen

Ob Pensionskasse, Freizügigkeit oder Säule3a: Viele Ehepaare möchten sich all ihre Guthaben zusammen auszahlen lassen. Das ist keine gute Idee, denn für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden alle Bezüge eines Jahres zusammen – oft auch die des Ehepartners. Die Folge: Je mehr in einem Kalenderjahr bezogen wird, desto höher ist in der Regel die prozentuale Belastung.

Tipp: Beziehen Sie die Pensionskassen-, Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben über mehrere Jahre verteilt. Oft spart man allein dadurch zehntausende Franken (Tabelle).
 

Im Sommer hat das Parlament entschieden, dass auch Verheiratete in Zukunft je eine eigene Steuererklärung ausfüllen sollen – gleich wie Konkubinatspaare. Das würde die Koordination für Ehepaare beim Kapitalbezug künftiger einfacher machen: Neu müsste vor allem jeder für sich seine Bezüge so staffeln, dass seine Steuerbelastung möglichst tief ausfällt. Das gilt übrigens auch dann, falls das Steuerentlastungsprogramm des Bundes umgesetzt werden sollte.

Noch ist es aber nicht so weit. Da das Referendum gegen diesen indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten «Steuergerechtigkeits-Initiative» ergriffen wurde, kommt es zur Volksabstimmung. Die eigentliche Umsetzung würde dann nochmals einige Jahre dauern. Mehr zum Thema Individualbesteuerung erfahren Sie im kostenlosen Merkblatt «Getrennte Steuererklärung: Die Folgen für Ehepaare».

Irrtum 3: Der überlebende Partner bekommt alles

Viele Eheleute gehen davon aus, dass sie automatisch alles bekommen, wenn ihr Partner stirbt. Das stimmt aber meistens nicht. Ohne Testament wird das Vermögen zwischen dem überlebenden Partner und den Kindern hälftig aufgeteilt. Unter Umständen kann der überlebende Ehepartner dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Schwierig wird es oft vor allem dann, wenn man das Eigenheim inklusive Hypothek alleine finanzieren und gleichzeitig die Kinder auszahlen muss.

Tipp: Mit einer Meistbegünstigung sichern sich Ehepaare gegenseitig bestmöglich ab. In einem Ehevertrag können Sie beispielsweise die gesamte Errungenschaft übertragen. Und mit einem Testament können Sie Ihre Kinder auf den Pflichtteil setzen und so ihren Anspruch verringern. Vorsicht: Sie und Ihr Ehepartner müssen je ein eigenes Testament aufsetzen. Gemeinsame Testamente sind ungültig.

Sie möchten alles richtig machen? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt zum Thema oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ.