Vorsorge

Ehe und Geld: Die häufigsten Irrtümer von Ehepaaren

Erstaunlich viele Ehepartner gehen von falschen Annahmen aus, wenn es um ihre Finanzen geht. Die Folgen davon können gravierend sein.

Sandra Waldburger
Pensionierungsexpertin
Publiziert am
01. Februar 2024

''Wir dachten, es sei anders.'' Das sagen viele Ehepaare, die beim VZ VermögensZentrum abklären, wie sie ihre Finanzen besser organisieren können. Besonders verbreitet sind die folgenden Irrtümer:

''Wir bekommen zwei volle AHV-Renten'':

Nein, Ehepaare bekommen höchstens das 1,5-fache der maximalen Einzelrente. Sobald der zweite Partner in Pension geht, werden die Renten plafoniert: Einkommen und Gutschriften werden gesplittet und je zur Hälfte gutgeschrieben. Darum ist es sinnvoll, die Rente schon mit 55 von der AHV berechnen zu lassen, um möglichst genau zu wissen, wie viel man erwarten kann.

Merkblatt

Ehe und Geld: Was Verheiratete häufig unterschätzen

Dieses Merkblatt zeigt Ihnen auf, welche Irrtümer bei Verheirateten besonders verbreitet sind und warum das einschneidende Folgen haben kann.

''Unter dem Strich zahlen wir weniger Steuern'':

Nein, je nach Kanton bezahlen Ehepaare deutlich höhere Einkommens- und Vermögenssteuern. Besonders hart trifft das gutverdienende Paare mit ähnlich hohen Einkommen. Handkehrum zahlen Verheiratete dank dem günstigeren Ehegattentarif weniger Steuern, wenn sie ihre Ersparnisse aus der Säule 3a und der Pensionskasse auszahlen lassen.

Am meisten profitieren Verheiratete bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer – sie sind in der ganzen Schweiz davon befreit. Unverheiratete zahlen hingegen in den meisten Kantonen recht hohe Steuern.

''Falls etwas passiert, entscheiden wir alleine'':

So einfach ist es nicht. Wird jemand urteilsunfähig, zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer schweren Krankheit, kommt automatisch die KESB ins Spiel. Ehepaare sollten sich darum mit einem Vorsorgeauftrag gegenseitig absichern, wenn sie wichtige Entscheidungen nicht den Behörden überlassen wollen.

''Wenn mein Partner stirbt, erbe ich alles'':

Falsch: Ohne passende Regelung bekommen der überlebende Partner und die Kinder je die Hälfte des Nachlasses. Oft ist es besser, wenn die Kinder erst erben, wenn auch der zweite Elternteil stirbt. Darum sollten Sie sich bestmöglich absichern.

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