Nachlass
Auflagen und Bedingungen im Testament
Testamentarische Anordnungen können mit Auflagen verknüpft werden.
Funktion Nachlassexpertin
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6. Januar 2026
Auflagen und Bedingungen sind nicht immer einfach auseinanderzuhalten. Eine Bedingung könnte zum Beispiel lauten, dass die Nichte 20’000 Franken erhält, falls sie ein eigenes Geschäft hat. Ist die Bedingung nicht erfüllt, ist die Anordnung hinfällig. In diesem Beispiel erhält die Nichte also kein Geld, wenn sie bei der Testamentseröffnung nicht Geschäftsinhaberin ist. Eine Auflage könnte etwa sein, dass der Begünstigte einen Geldbetrag nur für seine Aus- oder Weiterbildung einsetzen darf.
Beachten Sie: Unsinnige, unmögliche oder gesetzwidrige Auflagen und Bedingungen sind ungültig. Und Pflichtteile darf man weder an Auflagen noch Bedingungen knüpfen.