Anmeldefrist für den Kapitalbezug
Wer das Pensionskassen-Guthaben als Rente beziehen möchte, muss nichts unternehmen. Im Fall eines Kapitalbezugs verlangen die Pensionskassen hingegen eine vorzeitige Anmeldung von bis zu drei Jahren.

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Angehende Pensionierte sollten frühzeitig abklären, welche Anmeldefrist bei ihrer Pensionskasse gilt, damit sie genügend Zeit haben, sich zu entscheiden.
Wer einen Kapitalbezug angemeldet hat, kann ihn in der Regel nicht mehr widerrufen, nachdem die Anmeldefrist abgelaufen ist. Wer sich sein Guthaben auszahlen lassen möchte, jedoch die Anmeldefrist der Pensionskasse verpasst hat, sollte es trotzdem versuchen. Viele Pensionskassen sind heute froh um jeden Versicherten, der sein Guthaben auszahlen lässt. Pensionskassen müssen mit ihren Kapitalanlagen nämlich immer grössere Risiken eingehen, um die garantierten Renten trotz tiefen Zinsen und steigender Lebenserwartung langfristig zu gewährleisten.