Vorsorge

Teure Pflege im Alter: Sorgen Sie rechtzeitig vor

Die letzten Lebensjahre sind oft die teuersten. Wer aber gut vorsorgt, verhindert, dass die Pflegekosten die ganzen Ersparnisse aufzehren.

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Karl Flubacher
Geschäftsleiter Region Nordwestschweiz und Westschweiz
Aktualisiert am
07. August 2024

Wegen der steigenden Lebenserwartung sind immer mehr ältere Menschen auf professionelle Hilfe angewiesen – zu Hause oder im Pflegeheim. Die Kosten dafür müssen sie zum Teil selber tragen. Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die Kosten für Grundpflege, medizinische Untersuchungen und Behandlungen sowie für Beratung und Abklärung. Die Pensions- und Betreuungskosten muss man aber selbst bezahlen.

2021 beliefen sich die durchschnittlichen Kosten in Schweizer Alters- und Pflegeheimen auf 10'216 Franken pro Monat. Davon mussten die Heimbewohner 5653 Franken selbst tragen. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das über 67'000 Franken.

Im Durchschnitt beträgt die Aufenthaltszeit in einer Pflegeinstitution 875 Tage. Hochgerechnet mit den durchschnittlichen Kosten von 2021 können so ungedeckte Kosten von fast 165'000 Franken entstehen. Und bevor sie in ein Alters- oder Pflegeheim ziehen, nutzen viele ältere Menschen Spitex-Leistungen. Auch diese werden nicht vollständig von der Krankenkasse bezahlt.

Eine Pflegeversicherung lohnt sich in der Regel nicht

Einzelne Krankenkassen und Versicherer bieten eine Pflegeversicherung an. In den meisten Fällen lohnt sich eine solche Versicherung nicht. Grund: Die Prämien sind hoch, die Leistungen beschränkt. Zum Teil sind die Leistungen an Bedingungen geknüpft wie das Erreichen eines bestimmten Grades von Pflegebedürftigkeit. Manche Versicherungen zahlen nichts für eine Pflege zu Hause. Die Wartefristen sind zudem oft so lang, dass viele Versicherte sterben, bevor Leistungen ausgezahlt werden. Beträgt die Wartefrist zum Beispiel 720 Tage, erhält der Versicherte erst Taggelder, nachdem er zwei Jahre pflegebedürftig war.

Darum ist es besser, privat vorzusorgen. Zum Beispiel mit der Säule 3a – es lohnt sich, kein Jahr auszulassen und den maximalen Betrag zu überweisen. Oder mit einem Sparkonto: Wer monatlich 500 Franken zur Seite legt, hat in 20 Jahren auch ohne Zins 120'000 Franken angespart. Sinnvoll sind auch passive Wertschriftenanlagen wie die kostengünstigen und transparenten ETF. ETF-Sparpläne sind eine gute Alternative zu den oft teuren und wenig flexiblen Fondssparplänen.

Vermögen frühzeitig verschenken ist oft keine Lösung

Angesichts der hohen Pflegekosten liegt der Gedanke nahe, einen Teil des Vermögens frühzeitig seinen Nachkommen zu verschenken, damit das Ersparte nicht restlos aufgebraucht wird, wenn man einst pflegebedürftig ist. Allerdings: Bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) wird verschenktes Vermögen berücksichtigt, wie wenn es noch vorhanden wäre – abzüglich 10'000 Franken pro Jahr seit der Schenkung. Das kann dazu führen, dass keine oder geringere Ergänzungsleistungen ausbezahlt werden. 

Seit 2021 kontrolliert das Amt bei AHV-Altersrentnern zudem, ob sie in den letzten zehn Jahren vor der EL-Anmeldung zu viel von ihrem Vermögen verbraucht hatten. Zudem müssen die Erben nach dem Tod eines EL-Bezügers mit dem Erbteil, der 40’000 Franken übersteigt, die in den zehn Jahren davor bzw. ab 2021 bezogenen Ergänzungsleistungen zurückerstatten. Falls der Verstorbene verheiratet war, gilt die Rückerstattungspflicht, nachdem beide Ehepartner verstorben sind.

Muss letztlich das Sozialamt für die Pflegekosten aufkommen, können die Behörden Verwandte zur Kasse bitten, die in überdurchschnittlich guten finanziellen Verhältnissen leben. Unterstützungspflichtig sind Verwandte in ab- und aufsteigender Linie – also Grosseltern, Eltern, Kinder und Enkel.