Unternehmensnachfolge
Aktionärbindungsvertrag – Spielregeln für die Nachfolge
Der Aktionärbindungsvertrag ist ein zentrales Instrument, um die Nachfolge in der Firma rechtlich und organisatorisch sauber zu regeln.
Christian Marty
Funktion Experte Unternehmensnachfolge
Beitrag empfehlen
11. September 2025
Eine Firma weiterzugeben ist komplex – rechtlich, steuerlich und finanziell. Ein zentrales Instrument wird oft unterschätzt: der Aktionärbindungsvertrag (ABV). Er legt die Spielregeln fest und ist entscheidend, wenn die Aktien in der Familie bleiben sollen, neue Aktionäre hinzukommen oder bestehende Aktionäre ihre Aktien verkaufen.
Dieser Vertrag ist unverzichtbar
Ein ABV regelt die Rechte und Pflichten bisheriger und neuer Aktionäre verbindlich – und zwar über das hinaus, was das Gesetz und die Statuten vorgeben. Besonders wichtig sind die folgenden Punkte:
Aktionärbindungsvertrag: So wichtig ist er für die Unternehmensnachfolge
Merkblatt
Aktien-Übertragung: Die Übertragung von Aktien ist mit Risiken verbunden. Legen Sie fest, dass Anteile nur mit Zustimmung der anderen Aktionäre weitergegeben werden können. Sogenannte Vorkaufs- und Vorhandrechte sorgen dafür, dass Aktien zuerst intern angeboten werden, bevor Aussenstehende zum Zug kommen. Aber auch Mitverkaufsrechte oder Mitverkaufspflichten von Aktien sind wichtig, damit Mehrheits- wie Minderheitsaktionäre geschützt sind und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit bewahrt wird.
Kaufrechte: Bestimmen Sie, unter welchen Bedingungen, zu welchem Preis und mit welchen Fristen Aktien zurückgekauft werden können, wenn Aktionäre Vertragsbestimmungen verletzen, nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sterben.
Dividenden: Die Präferenzen der Aktionäre können weit auseinanderliegen. Die einen bevorzugen regelmässige Ausschüttungen, die anderen möchten Gewinne möglichst in der Firma behalten. Darum ist eine verbindliche Dividendenpolitik entscheidend.
Ein Beispiel: Mindestens 50 Prozent des Reingewinns werden ausgeschüttet, wenn es die Liquidität zulässt. Bei grösseren Investitionen können die Aktionäre aber gemeinsam beschliessen, die Ausschüttung auszusetzen.
Löhne: Eine klare Lohnpolitik ist sehr wichtig. Viele Aktionäre unterschätzen, wie oft Fragen zur Vergütung für Diskussionen sorgen und wie stark sie sich auf den Wert der Firma auswirken können. Definieren Sie klare Rahmenbedingungen für Löhne und variable Vergütungen, um Konflikte im Voraus zu vermeiden.
Konkurrenz-Verbot: Diese Klausel schützt verbleibende Aktionäre, wenn sich andere Aktionäre schädlich verhalten und beispielsweise zu Mitbewerbern abwandern. Definieren Sie genau, was als Konkurrenz gilt, und regeln Sie Konventionalstrafen und die Fragen zum Schadenersatz. Wichtig ist auch eine Karenzfrist von beispielsweise zwei Jahren: In dieser Zeit sind keine Tätigkeiten in der gleichen Branche erlaubt, und Mitarbeitende dürfen nicht abgeworben werden.
Entwickeln Sie einen Plan für die Übergabe
Ein Aktionärbindungsvertrag ist ein wichtiger Mosaikstein bei einer erfolgreichen Firmenübergabe. Daneben gibt es zahlreiche weitere relevante Aufgaben und Entscheidungen, um die eigene Firma auf eine Übergabe vorzubereiten. Das unterschätzen viele. So nimmt etwa die Planung der eigenen Nachfolge mehr Zeit in Anspruch, als man denkt. Und die Gefahr ist gross, dass man sich verzettelt.
Erfahrungsgemäss dauert eine Übergabe mehrere Jahre. Stösst dem Inhaber in dieser Zeit etwas zu, steht der Betrieb meistens still. Das gefährdet die Nachfolge. Auch darum ist es wichtig, dass man die verschiedenen Abhängigkeiten rechtzeitig reduziert. Es hilft, wenn man beispielsweise Prozesse und Abläufe definiert und Stellvertreter ernennt.
Dazu kommen viele weitere Punkte. Die untenstehende Checkliste fasst die wichtigsten Vorbereitungsaufgaben zusammen.
Sie möchten mehr erfahren? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt zum Thema, oder lassen Sie Ihr Unternehmen kostenlos analysieren. Oder besprechen Sie Ihre Fragen mit einer Fachperson im VZ.
Lernen Sie unsere Angebote kennen
-
Aktionärbindungsvertrag: So wichtig ist er für die Unternehmensnachfolge
Merkblatt
-
-
Checkliste: So bereite ich die Übergabe meiner Firma vor
Merkblatt