Pensionierung

AHV, Pensionskasse und Säule 3a: 2025 ist vieles anders für Sie

Die AHV-Renten steigen, und man darf mehr in die dritte Säule einzahlen. Einige müssen jedoch länger arbeiten oder mit tieferen Pensionskassenrenten rechnen.

Porträt Nicole Baumgartner
Nicole Baumgartner
Finanzexpertin
Publiziert am
09. Januar 2025

Wer sich richtig auf die Pensionierung vorbereiten will, muss gut aufpassen, weil sich wichtige Eckwerte geändert haben. Seit Anfang Jahr gelten neue Parameter:

Höhere AHV-Renten

Der Bundesrat hat die AHV-Renten um 2,9 Prozent erhöht. Die minimale Einzelrente beträgt 1260 Franken pro Monat, die maximale 2520 Franken. Ehepaare erhalten zusammen höchstens 3780 Franken. Übrigens: 2026 wird es erneut mehr geben. Dann tritt eine Volksinitiative in Kraft, die eine 13. Monatsrente vorsieht.

Tipp: Die AHV-Rente kommt nicht automatisch, sobald Sie das Pensionierungsalter erreicht haben. Sie müssen den Bezug der Rente bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden – am besten sechs Monate vor der Pensionierung, damit die erste Rente pünktlich ausbezahlt wird.

Merkblatt
Merkblatt

AHV und Pensionierung: Das müssen Sie wissen

Die AHV ist ein Vorsorgewerk mit sehr komplexen Regeln, die für Laien kaum zu durchschauen sind. Das Wichtigste erfahren Sie in diesem Merkblatt.

Frauen arbeiten länger

Die 1961 geborenen Frauen erreichen 2025 das Rentenalter. Wegen der AHV-Reform werden sie nicht mehr mit 64 pensioniert, sondern müssen drei Monate länger  arbeiten. Nächstes Jahr betrifft die Reform dann die Frauen des Jahrgangs 1962, die sechs Monate länger berufstätig bleiben müssen. Danach steigt das Rentenalter weiter an und liegt ab 2028 bei 65 Jahren.

Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gehören zur Übergangsgeneration und erhalten Kompensationen. Sie müssen entscheiden, ob sie bis zum höheren Rentenalter arbeiten und dafür einen Rentenzuschlag erhalten. Oder sie gehen früher in Pension. Dann wird ihre Rente gekürzt, aber zu besseren Bedingungen als sonst üblich.

 

Änderungen in der Pensionskasse

Anders als bei der AHV sind die Renten der Pensionskassen nicht gestiegen. Bei den neu ausbezahlten Pensionskassen-Renten zeigt der Trend sogar nach unten: Viele Pensionskassen haben ihre Umwandlungssätze und so ihre Neurenten in den letzten Jahren gesenkt.

Tipp: In Ihrem Pensionskassen-Ausweis steht, mit wie viel Rente Sie rechnen können. Prüfen Sie, ob Ihre Rente reicht, oder ob Sie bis zur Pensionierung mehr sparen müssen, um Lücken zu füllen. Klären Sie auch ab, welche Leistungen Ihr Ehepartner erhalten wird und ob sich für mindestens einen von Ihnen beiden der Kapitalbezug mehr lohnt als die Rente.

Attraktivere Säule 3a

2025 darf man über die Säule 3a mehr sparen als im Vorjahr. Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann dieses Jahr bis zu 7258 Franken einzahlen. Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse sind es bis zu 20 Prozent ihres Einkommens, maximal 36’288 Franken im Jahr.

Tipp: Prüfen Sie eine 3a-Lösung mit Wertschriften. Besonders geeignet sind Lösungen, die in kostengünstige ETF investieren. Längerfristig erzielen Sie so eine höhere Rendite als mit dem 3a-Konto. Und verzichten Sie auf eine gemischte Lebensversicherung. Diese sind teuer und intransparent. 

3a-Einkäufe möglich

Der Bundesrat erlaubt nun Nachzahlungen in die Säule 3a. Wer in bestimmten Jahren nur einen Teilbetrag oder gar nichts eingezahlt hat, darf das nachholen. So kann man Lücken schliessen und Steuern sparen. Es gelten aber zahlreiche Einschränkungen, etwa, dass man erst ab 2026 mit Einkäufen beginnen darf und zwar für die 2025 entstandenen Lücken.

Tipp: Klären Sie ab, ob Sie in die Säule 3a einkaufen können oder nicht. Mehr zu den geltenden Einschränkungen erfahren Sie im Artikel.

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