Was sind die Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft?

Für eingetragene Paare gilt als Güterstand standardmässig die Gütertrennung: Endet die Partnerschaft, gibt es kein gemeinsames Vermögen, das geteilt wird. Für verheiratete Paare hingegen gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet: Im Todesfall oder bei der Trennung erhalten beide Partner die Hälfte des Vermögens, das sie seit der Heirat gemeinsam erarbeitet haben. Auch bei verheirateten Paaren braucht es aber meist zusätzliche Regelungen, damit der hinterbliebene Partner finanziell abgesichert ist.

Bei lesbischen Ehepaaren erhält die hinterbliebene Partnerin von der AHV eine Hinterlassenenrente, wenn sie mindestens 45 Jahre alt ist und die Ehe fünf Jahre gedauert hat. In einer eingetragenen Partnerschaft dagegen nur, falls und solange sie ein minderjähriges Kind hat.

Verheiratete lesbische Paare erhalten zudem Zugang zur Samenspende. Und für alle homosexuellen Ehepaare gilt: Der ausländische Ehemann eines Schweizers oder die ausländische Ehefrau einer Schweizerin können sich erleichtert einbürgern lassen.

Merkblatt

Ehe für alle: Das müssen LGBT für ihre Finanzen wissen

Das Merkblatt zeigt gleichgeschlechtlichen Paaren, was sie beachten sollten, wenn sie heiraten.

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