Arbeitgeber können haftbar gemacht werden, wenn Angestellte von ihnen entführt werden. Unter Umständen haften Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder sogar persönlich und mit ihrem eigenen Vermögen.
Einige Versicherer bieten Schutz, der über Lösegeldzahlungen hinaus geht. Mehr darüber erfahren Sie in unserem kostenlosen Merkblatt.