Pensionierung

Teilpensionierung: Der schrittweise Ausstieg ist eine gute Alternative

Das Arbeitspensum sukzessive zu reduzieren ist für viele besser, als auf einen Schlag in Pension zu gehen. Auch finanziell kann sich das auszahlen.

Roman Fäh
Pensionierungsexperte
Aktualisiert am
27. Januar 2024

Viele Berufstätige möchten gerne früher aufhören zu arbeiten. Meistens reichen aber die Renten schon bei einer ordentlichen Pensionierung nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Eine Frühpensionierung verschärft das Problem zusätzlich.

Merkblatt

Schrittweise in Pension gehen

Erfahren Sie aus diesem Merkblatt, was Sie beachten und entscheiden müssen, wenn Sie Ihr Arbeitspensum sukzessive reduzieren möchten.

Wenn man weniger lang arbeitet und Altersleistungen vorzeitig bezieht, fallen Vorsorgeguthaben und Renten kleiner aus. Wer hingegen Schritt für Schritt aufhört, kann durch das verbleibende Teilzeitpensum bis zu seiner definitiven Pensionierung weiterhin Vorsorgekapital aufbauen. Seine Altersleistungen fallen dadurch deutlich höher aus.

Die Pensionskassen und seit diesem Jahr neu auch die AHV bieten ihren Versicherten die Möglichkeit, die Rente gestaffelt zu beziehen. Reduziert zum Beispiel eine Angestellte mit 60 Jahren ihr Pensum von 100 auf 70 Prozent, kann sie sich 30 Prozent ihres Pensionskassenguthabens auszahlen lassen oder als Rente beziehen. Diese Möglichkeit hat sie ein zweites Mal, wenn sie ihr Pensum mit 65 Jahren um weitere 30 Prozent senkt. Die restlichen 40 Prozent ihrer Altersleistungen bezieht sie, wenn sie die Berufstätigkeit mit 69 ganz aufgibt.

Bei den Pensionskassen liegt die Altersspanne für eine gleitende Pensionierung in der Regel zwischen 58 und 70 Jahren. Die AHV-Rente kann man sich zwischen 63 und 70 Jahren (Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zwischen 62 und 70 Jahren) in bis zu drei Teilschritten auszahlen lassen. Die Pensionskassen können zwar auch mehr Schritte erlauben. Wer statt der Rente die Auszahlung des angesparten Kapitals wählt oder einen Mix aus beidem, darf aber wie bei der AHV maximal drei Teilbezüge machen.

Das lohnt sich, denn bei mehreren Teilbezügen fallen insgesamt weniger Steuern an als beim Bezug des gesamten Kapitals auf einen Schlag. Oft lassen sich mit einem gestaffelten Kapitalbezug mehrere tausend Franken sparen. 

Bei einer teilweisen Pensionierung fallen auch keine zusätzlichen AHV-Beiträge an, wie es bei einer vollständigen Frühpensionierung normalerweise der Fall ist. Mit den AHV-Beiträgen, die man auf dem Teilzeiteinkommen zahlt, ist die Beitragspflicht in der Regel bereits erfüllt.

Wer seinen Ausstieg so staffelt, dass er auch im Rentenalter noch erwerbstätig ist, muss weiterhin AHV-Beiträge zahlen – mindestens auf dem Einkommen, das den Freibetrag für Rentnerinnen und Rentner übersteigt. Bisher berücksichtigte die AHV diese Beiträge bei der Rentenberechnung nicht mehr. Seit Anfang Jahr ist das anders. Nach dem Referenzalter geleistete Beiträge können nun dazu führen, dass die Altersrente höher ausfällt. Wenn die Maximalrente jedoch bereits erreicht ist, kann man sie nicht weiter erhöhen.

Sie möchten schrittweise in Pension gehen und dabei alles richtig machen? Bestellen Sie unser kostenloses Merkblatt oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe