Pensionierung

Umwandlungssatz: Das sollten Sie wissen

Die Höhe der Altersrente hängt vom Umwandlungssatz ab, mit dem das vorhandene Pensionskassenguthaben multipliziert wird. Viele Pensionskassen sind gezwungen, ihren Umwandlungssatz zu senken.

Philipp Burla
Pensionierungsexperte
Aktualisiert am
06. Oktober 2023

Der im Pensionskassengesetz (BVG) vorgeschriebene Mindest-Umwandlungssatz beträgt zurzeit für 65-jährige Männer und 64-jährige Frauen 6,8 Prozent. Pro 100'000 Franken obligatorisches Altersguthaben resultiert bei diesem Umwandlungssatz eine Rente von 6800 Franken pro Jahr.

Der gesetzliche Umwandlungssatz gilt nur für den obligatorischen Teil des Altersguthabens, im persönlichen Pensionskassenausweis häufig als "Altersguthaben gemäss BVG" bezeichnet. Die meisten Versicherten haben auch ein überobligatorisches Altersguthaben, weil ihre Pensionskasse höhere als nur die obligatorischen Leistungen erbringt. Auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zählen in der Regel zum überobligatorischen Guthaben.

Merkblatt

Pensionierung – Rente oder Kapital?

Wie soll man das Pensionskassenguthaben beziehen? Die wichtigsten Kriterien für Ihren Entscheid erfahren Sie in diesem Merkblatt.

Den Umwandlungssatz für überobligatorische Guthaben können die Pensionskassen selber festlegen. Oft ist er deutlich niedriger als der Satz für das Obligatorium. Bei einer Reihe von Pensionskassen beträgt er zwischen 5 und 5,5 Prozent, bei manchen ist er sogar noch tiefer.

Pensionskassen, die mehr als nur die gesetzlichen Leistungen versichern, können statt separaten Umwandlungssätzen für das obligatorische und das überobligatorische Guthaben auch einen sogenannt "umhüllenden Umwandlungssatz" vorsehen, der dann für das gesamte Altersguthaben gilt. Er ist in der Regel tiefer als der gesetzliche Satz von 6,8 Prozent.

Warum die Umwandlungssätze sinken

Entscheidend für die Höhe des Umwandlungssatzes sind zwei Dinge: Erstens die statistische Lebenserwartung der Versicherten bei der Pensionierung. Für diese Zeit muss das vorhandene Alterskapital reichen. Und zweitens die zu erwartende Rendite auf dem Kapital. Denn die Pensionskasse zahlt das Geld nur nach und nach aus und legt den Rest solange wie möglich an.

Bei der Einführung des BVG im Jahr 1985 betrug der gesetzliche Umwandlungssatz für Männer und Frauen 7,2 Prozent. Seither ist die Lebenserwartung sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen deutlich gestiegen. Und auch die Zinsen liegen deutlich tiefer als damals. Mitte der 80erJahre rentierten zum Beispiel zehnjährige Obligationen der Schweizer Eidgenossenschaft mit rund 5 Prozent. Seitdem ist die Rendite stark gesunken. Ende Juli 2023 lag sie bei rund 1 Prozent, von 2015 bis 2021 war sie meistens sogar im negativen Bereich.

Merkblatt

Checkliste für die Planung Ihrer Pensionierung

Das Merkblatt beschreibt die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Planung Ihrer Pensionierung berücksichtigen sollten.

Zwar wurde der gesetzliche Umwandlungssatz im Rahmen der 1. BVG-Revision von 2006 bis 2014 schrittweise auf 6,8 Prozent gesenkt. Bei der aktuellen Lebenserwartung müssten die Pensionskassen aber durchschnittlich mehr als 4,5 Prozent Rendite pro Jahr erwirtschaften, damit die Rechnung bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent langfristig aufgeht.

Die Menschen werden also älter und beziehen länger eine Rente. Gleichzeitig erzielen die Pensionskassen schon seit Jahren nicht genügend Rendite, um den Mindestumwandlungssatz zu finanzieren. Eine deutliche Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes scheint daher unausweichlich. 2017 lehnten die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Reformprojekt "Altersvorsorge 2020" allerdings an der Urne ab, das eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent vorsah. Doch auch der neueste Reformvorschlag beinhaltet wieder eine Senkung auf 6 Prozent.

Die überobligatorischen und umhüllenden Umwandlungssätze haben die meisten Pensionskassen in den letzten Jahren bereits deutlich gesenkt. Von 2010 bis 2022 sank der durchschnittliche Umwandlungssatz für 65-jährige Männer von 6,74 auf 5,43 Prozent. Bezogen auf ein Altersguthaben von 500'000 Franken bedeutet das 6500 Franken weniger Rente pro Jahr. Bei der durchschnittlichen Lebenserwartung eines 65-Jährigen von 20 Jahren summiert sich diese Renteneinbusse auf 130'000 Franken.

Die Renten werden in den kommenden Jahren weiter sinken. Bis 2026 fällt der durchschnittliche Umwandlungssatz voraussichtlich auf 5,25 Prozent.

Zu hohe Umwandlungssätze: Die Zeche zahlen die Erwerbstätigen

Ist der Umwandlungssatz zu hoch, reicht das Altersguthaben eines Pensionierten nicht aus, um damit alle seine Renten zu zahlen. Das führt schon seit einigen Jahren zu einer unerwünschten Umverteilung des Vermögens von Erwerbstätigen zu Rentnern und von überobligatorischen zu obligatorischen Guthaben. Betroffen davon sind vor allem gut verdienende Angestellte, deren überobligatorisches Guthaben das obligatorische in der Regel deutlich übersteigt.

Schweizer Pensionskassen haben gemäss einer VZ-Studie von 2009 bis 2019 über 65 Milliarden Franken umverteilt, um die wegen der gestiegenen Lebenserwartung und tiefen Zinsen zu hohen Rentengarantien der Pensionierten zu finanzieren. Diese Kosten tragen die erwerbstätigen Versicherten allein: Sie müssen Abstriche bei der Verzinsung ihrer überobligatorischen Guthaben in Kauf nehmen. Unternehmen können Angestellte mit überdurchschnittlichen Löhnen vor der Umverteilung ihrer Guthaben schützen, indem sie ihnen sogenannte 1e-Vorsorgepläne anbieten.

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