Welche Schritte stehen an bis zur Unternehmensgründung?

Für folgende Firmen ist der Eintrag ins Handelsregister obligatorisch:

  • Kapitalgesellschaften (AG und GmbH)
  • Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
  • Einzelfirmen ab einem Jahresumsatz von über 100'000 Franken. Darunter ist der Eintrag freiwillig, aber unter Umständen sinnvoll. Er gibt Behörden, Lieferanten und Kunden mehr Sicherheit.

Das Anmeldeformular für den Handelsregistereintrag finden Sie auf der Website des Handelsregisteramts des jeweiligen Kantons.

Bei Kapitalgesellschaften müssen Sie anschliessend das Kapital auf ein entsprechendes Konto einzahlen. Bei einer AG beträgt das Mindestkapital 100'000 Franken, wovon mindestens 20% und mindestens 50'000 Franken des gesamten Kapitals eingezahlt werden müssen. Bei einer GmbH beträgt das Mindestkapital 20'000 Franken, dieses müssen Sie vollständig einzahlen.

Der nächste Schritt besteht darin, die Gründungsdokumente wie die Statuten zu erstellen. Sobald diese notariell beglaubigt sind, wird Ihre Firma ins Handelsregister eingetragen.