Ist meine Personal- und Ressourcenplanung nachhaltig?
Eine sorgfältige Personalplanung ist wichtig. Dazu sollten Gründerinnen und Gründer den Personalbedarf ermitteln und die benötigten Kompetenzen, Qualifikationen und die Anzahl der Mitarbeitenden definieren. Anschliessend gilt es, die finanziellen Möglichkeiten zu prüfen, um die Lohnkosten zu decken. Nicht zu vergessen: Wer ausländisches Personal anstellen möchte, muss vorab bei der kantonalen Verwaltung eine Arbeitsbewilligung beantragen.
Wenn Sie Arbeitsverträge erstellen, müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben beachten. Sie können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abschliessen, bei Lernenden jedoch zwingend schriftlich. In jedem Fall empfiehlt sich, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten:
- Namen und Adressen der Vertragsparteien
- Tätigkeitsbereich und Funktion
- Beginn, Dauer und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
- Probezeit
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Höhe des Salärs
- Ferienanspruch pro Kalenderjahr
- Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall
- Pensionskasse
Was nicht im Vertrag aufgeführt wird, ist in der Regel im Obligationenrecht oder in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) geregelt, die es in einigen Branchen gibt. Grundsätzlich darf ein Vertrag nie zu Ungunsten des Arbeitnehmers vom gesetzlichen Minimalstandard abweichen.