Ist der Anschluss an eine Pensionskasse vorgeschrieben?
Für Inhaber von Aktiengesellschaften und GmbHs ist der Anschluss an eine Pensionskasse obligatorisch, wenn Sie einen Lohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22'680 beziehen.
Für Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmerinnen und -unternehmer ist der Abschluss der Personenversicherungen dagegen freiwillig. Die Inhaberinnen und Inhaber müssen entscheiden, ob sie mit oder ohne Pensionskasse fürs Alter vorsorgen wollen. Je nach Branche steht allerdings nicht allen ein Anschluss an eine Pensionskasse offen.
Je höher der Lohn ist, desto interessanter ist es steuerlich, über eine Pensionskasse vorzusorgen. Neben den Sparbeiträgen lassen sich auch freiwillige Einkäufe vom steuerbaren Einkommen absetzen. Selbstständige, die sich bei einer Pensionskasse versichern lassen, zahlen weniger Prämien für die Absicherung des Invaliditäts- und Todesfallrisikos als mit einer privaten Lebensversicherung.