vor 5 Stunden
Beschreibung
Bern (awp) - Die Wettbewerbskommission (Weko) will das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Glasfaser-Streit mit der Swisscom in den kommenden Tagen "eingehend prüfen". Die Behörde werde auf Basis dieser Analyse entscheiden, ob sie das Urteil akzeptiere oder eine Beschwerde beim Bundesgericht einreiche, erklärte die Weko am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Am Dienstagabend war bekannt geworden, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eine Verfügung der Wettbewerbskommission aufgehoben hat, in der sie dem Telekomkonzern eine Sanktion von 18,4 Millionen Franken auferlegte. Laut dem BVGer ging die Weko in der Verfügung zu Unrecht von einer Kartellrechtsverletzung aus, da die Swisscom auf dem in diesem Fall relevanten Markt keine marktbeherrschende Stellung innehabe.
Die Weko hatte der Swisscom dagegen vorgeworfen, beim Glasfasernetz eine marktbeherrschende Stellung in ungerechtfertigter Weise zu missbrauchen. Auslöser für die Weko-Untersuchung war eine Strategieänderung der Swisscom Anfang des Jahres 2020. Der Konzern kündigte damals an, die Bauweise seines Glasfasernetzes zu ändern.
Laut der Weko sollten Konkurrenten mit der geänderten Bauweise des Glasfasernetzes keinen direkten Zugang mehr zum Netz erhalten und nur noch Dienstleistungen von Swisscom unter eigenem Namen verkaufen können. Die Weko hatte in der Folge eine Untersuchung eröffnet und vorsorgliche Massnahmen erlassen, um den Ausbau der neuen Technologie zu stoppen. Beschwerden der Swisscom gegen die Massnahmen wiesen das Bundesverwaltungsgericht 2021 und das Bundesgericht 2022 ab.
tp/to