Geldanlagen
Wann Privatanleger Kursgewinne versteuern müssen
Kursgewinne auf Wertpapieren sind normalerweise steuerfrei. Wer aber häufig Börsengeschäfte in grösserem Umfang tätigt, wird unter Umständen von der Steuerbehörde als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft. Die Folge davon ist, dass man Kursgewinne versteuern muss und Kursverluste vom steuerbaren Einkommen abziehen darf.
Markus Stoll
Funktion Steuerspezialist
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03. Januar 2026
Laut einem Kreisschreiben der Eidgenössische Steuerverwaltung werden vor allem Steuerpflichtige genauer unter die Lupe genommen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Anlagen sind durch Kredite finanziert.
- Die steuerbaren Vermögenserträge (z.B. Zinsen, Dividenden) sind höher als die anteiligen Schuldzinsen.
- Die Summe aller Käufe und Verkäufe pro Kalenderjahr übersteigt das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.
- Die realisierten Kapitalgewinne in einer Steuerperiode übersteigen 50 Prozent aller steuerbaren Einkünfte.
- Die Anlagen stehen in engem Zusammenhang mit einer besonderen beruflichen Tätigkeit und sind nicht allen Anlegern zugänglich.
- Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften ist kürzer als ein halbes Jahr.
- Der Steuerpflichtige kauft und verkauft Derivate (vor allem Optionen), die nicht ausschliesslich der Absicherung seiner Wertschriftenpositionen dienen.
Viele Anleger erfüllen eines oder mehrere dieser Kriterien. Als gewerbsmässige Wertschriftenhändler werden in der Praxis aber nur wenige eingestuft.
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