Immobilien

Immobilienmakler beauftragen: Das sollten Sie beachten

Viele Verträge sind einseitig zugunsten des Immobilienmaklers formuliert und schränken den Spielraum des Auftraggebers zu sehr ein. Es lohnt sich, alle Klauseln genau zu studieren.

Adrian Wenger
Experte Immobilienverkauf

Auf die folgenden Punkte sollten Sie besonders achten, bevor Sie jemanden mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen:

Qualifikation des Immobilienmaklers

In der Schweiz darf sich jeder Immobilienmakler nennen, man braucht keine spezielle Ausbildung oder Bewilligung. Stellen Sie darum sicher, dass Ihr Makler ein fundiertes Fachwissen hat. Gute Hinweise liefern zum Beispiel Referenzobjekte und Verkaufsdokumentationen von früheren Verkäufen. Erkundigen Sie sich bei Notaren in Ihrer Region oder bei Ihrer Bank nach dem Leumund des Maklers.

Realistischer Verkaufspreis

Viele Immobilienmakler gewinnen Mandate, indem sie einen unrealistisch hohen Verkaufspreis in Aussicht stellen. Ein zu hoher Verkaufspreis schreckt aber potenzielle Käufer ab. Wenn Sie den Preis mangels Interessenten nach unten korrigieren müssen, ist das ebenfalls ein schlechtes Signal. Starten Sie daher mit einem realistischen Verhandlungspreis. Stützen Sie sich dabei auf eine unabhängige Immobilienschätzung.

Provision und Bonushonorar

Passen Sie auf vor überrissenen Gebühren. Bei den Provisionen sind 2 bis 3 Prozent des Verkaufspreises üblich. Immer häufiger enthalten Verträge eine Mehrerlösregelung: Verkauft der Makler die Liegenschaft zu einem höheren Preis als dem vereinbarten Zielpreis, erhält er zusätzlich zur Provision ein Bonushonorar von beispielsweise 10 Prozent des Mehrerlöses.

Merkblatt

Immobilien erfolgreich verkaufen

Dieses Merkblatt informiert Sie über alles, was Sie beim Verkauf Ihrer Liegenschaft beachten sollten.

Achten Sie darauf, dass der Zielpreis mindestens dem aktuellen Marktwert entspricht. Auch dafür lohnt sich eine unabhängige Schätzung. Manche Makler offerieren einen günstigen Pauschalpreis. Bei solchen Angeboten muss man oft vieles selber erledigen. Oder der Makler setzt den Verkaufspreis absichtlich zu tief an, um den Verkauf schnell und mit wenig Aufwand abzuschliessen.

Exklusives Verkaufsrecht

Räumen Sie dem Immobilienmakler kein alleiniges Verkaufsrecht ein. Vorsicht ist auch angezeigt bei Klauseln, nach denen der Makler die Provision selbst dann zugut hat, wenn der Käufer nicht durch ihn vermittelt wurde. Es kommt oft vor, dass Eigentümer selber einen Käufer finden. 

Vertragsdauer und Kündigung

Viele Maklerverträge sehen eine Mindestdauer von sechs oder noch mehr Monaten vor. Das führt immer wieder zu Streitigkeiten, wenn das Mandat vorzeitig gekündigt wird. Bestehen Sie daher auf einem unbefristeten Vertrag, der jederzeit kündbar ist. Und akzeptieren Sie keine Klausel, die dem Makler im Fall der Kündigung ein Pauschalhonorar zusichert, das über seinen tatsächlichen Aufwand hinausgeht.

Der Verkauf eines Mehrfamilienhauses ist komplizierter als der eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung und stellt deshalb besondere Ansprüche an einen Immobilienmakler. Interessenten wollen zum Beispiel den Ertragswert und die Eigenkapitalrendite kennen. Der Makler sollte vorweisen können, dass er bereits Verkäufe von Mehrfamilienhäusern durchgeführt hat, und ausserdem eine Liste von potenziellen Käufern oder Investoren führen respektive über ein entsprechendes Netzwerk verfügen. Wenn der Verkauf über ein Bieterverfahren stattfindet, was oft der Fall ist, sollte der Makler nachweislich Erfahrungen mit solchen Verfahren haben.

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