Nachlass

Vorsicht bei Erbvorbezug

Ein Erbvorbezug kann zum Problem werden, wenn man damit seine finanzielle Unabhängigkeit gefährdet.

Karin Brunner
Nachlassexpertin

Viele Eltern möchten ihren Kindern schon zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens schenken, um ihnen zum Beispiel eine Ausbildung, den Kauf von Wohneigentum oder die Gründung eines eigenen Unternehmens zu ermöglichen. Was häufig dabei nicht bedacht wird: Die meisten Pensionierten sind auf ein Zusatzeinkommen aus ihrem Vermögen angewiesen, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand beibehalten zu können.

Die Schenkenden sollten deshalb über eine solide Einkommensplanung verfügen, bevor sie einen Erbvorbezug gewähren. Die Einkommensplanung zeigt auf, ob das Vermögen nach Abzug der Schenkung noch reicht, um das benötigte Einkommen bis ins hohe Alter zu sichern.

Kürzung der Ergänzungsleistungen

Vermögen, das man zu Lebzeiten verschenkt hat, schmälert zudem die staatlichen Ergänzungsleistungen, die Pflegebedürftigen allenfalls zustehen. Je länger eine Schenkung zurückliegt, desto weniger fällt sie bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen ins Gewicht. Für  jedes Jahr seit der Schenkung werden 10’000 Franken weniger Vermögen angerechnet.

Ein Darlehen ist eine gute Alternative

Oft ist es einfacher, einen Erben mit einem Darlehen finanziell zu unterstützen als mit einem Erbvorbezug. Einerseits lässt sich ein Darlehen kündigen, falls sich ein finanzieller Engpass  abzeichnet. Andererseits ist die Gefahr geringer, dass es bei den übrigen Erben böses Blut gibt, weil sie sich benachteiligt fühlen.

Weiterlesen: Was Sie zum Ausgleich von Erbvorbezügen wissen müssen.