Unternehmensnachfolge
Vorbereitet im Schicksalsschlag: So schützen Unternehmer Familie und Firma
Dramatische Ereignisse treffen oft unerwartet ein. Wer unvorbereitet ist, riskiert die Familie zu belasten sowie Firma und Arbeitsplätze zu gefährden. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Nachfolge- und Nachlassplanung. Das sollten Unternehmer wissen.
Roger Hofstetter
Funktion Experte Unternehmensnachfolge
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17. Dezember 2024
Ein schwerwiegendes Unglück kann ein Leben von einem Augenblick auf den anderen verändern: Man denke etwa an Verkehrs- oder Betriebsunfälle oder medizinische Notfälle wie ein Schlaganfall oder Herzinfarkt – Ereignisse, die je nach Schweregrad auch tödlichem enden können.
Ist eine Unternehmerin oder ein Unternehmer von einem solchen Schicksalsschlag betroffen, wirkt das Ereignis über das persönliche Umfeld hinaus. Dann leidet nicht nur die Familie, sondern auch das Unternehmen und die Angestellten. Ohne vorgängige Massnahmen werden Angehörige mit Aufgaben und Verantwortungen belastet, die sie nicht übernehmen können oder wollen. Dazu kommen oft finanzielle Schäden – für das Unternehmen, für den Unternehmer und für dessen Familie.
Wollen die Betriebsinhaber die Geschicke ihrer Firma nicht dem Zufall überlassen, müssen sie deshalb für Notfälle vorsorgen. Dies sollten sie dabei besonders beachten:
Fällt der Unternehmer aus, werden viele Firmen handlungsunfähig
Viele Unternehmen stehen still, wenn die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens, einer GmbH oder AG plötzlich ausfällt und nicht mehr entscheiden kann. Ohne Regelung kann eine Firma handlungsunfähig werden. Entsprechend gross ist die Unsicherheit bei den Angestellten und Geschäftspartnern. Die Existenz des Unternehmens steht auf dem Spiel.
Wie können Unternehmer für diese Fälle vorsorgen?
Dazu braucht es einen Vorsorgeauftrag. Darin weist der Unternehmer jemanden an und ermächtigt ihn, dafür zu sorgen, dass die Firma weitergeführt wird – vorübergehend oder dauerhaft. Wichtig ist, dass die Abläufe und Prozesse in der Firma genau definiert, Stellvertreter ernannt, Zeichnungsberechtigungen ausgeweitet und ein Organisationsreglement für einen solchen Fall erstellt werden. So kann das Unternehmen trotz des Ausfalls weiter funktionieren.
Nachlass und Nachfolge: Daran sollten Unternehmer denken
Merkblatt
Einen Vorsorgeauftrag sollten übrigens auch Aktionäre und Gesellschafter haben. So können beispielsweise an einer Generalversammlung trotzdem Entscheidungen gefällt werden, wenn es beispielsweise um die Wahl von Verwaltungsräten, Zeichnungsberechtigten oder um Dividenden geht.
Was passiert, wenn ein Unternehmer stirbt, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen?
Kommt es zu einem Todesfall ohne letztwillige Verfügung, gelten die Bestimmungen aus dem Güter- und Erbrecht. Die Erben werden zu Firmeninhabern. Sie entscheiden gemeinsam über die Zukunft der Firma, bis definiert ist, wer was bekommt. Eine solche Situation birgt viel Konfliktpotenzial und dauert häufig lange. Oft führt dies gar zu einer Aufteilung des Betriebs oder endet mit Streit in der Familie.
Wie kann dies ein Unternehmer verhindern?
Eine rechtzeitige Nachlassregelung beugt vor. Ziel und Herausforderung ist dabei meist die finanzielle Gleichstellung aller Erben. Die Thematik ist aus güter- und erbrechtlicher Sicht allerdings komplex – vor allem, wenn eine familieninterne Nachfolge angedacht ist und die Firma den Hauptteil des Nachlasses ausmacht. Und oft trifft man in der Praxis die erschwerende Situation an, dass Liegenschaften ausschliesslich oder überwiegend durch die Firma genutzt werden.
Das Problem: Übernimmt einer der Erben die Firma allein, verfügt er oft über zu wenig freies Vermögen, um die anderen Erben auszuzahlen. Den pflichtteilsgeschützten Erben steht jedoch ein Mindestanteil des Nachlassvermögens zu. Daher sollten Unternehmer mit allen Beteiligten vereinbaren, ob, in welchem Umfang und wann ein Ausgleich stattfinden muss. Das kann man mit Teilungsvorschriften im Testament oder einem Erbvertrag regeln.
Was passiert bei einer Scheidung?
Für Ehepaare gilt ohne andere Regelung die Errungenschaftsbeteiligung. Eine während der Ehe gegründete Firma gehört damit beiden Partnern je zur Hälfte. Das kann bei einer Aufteilung zum Problem werden: Viele können ihren Partner nicht abfinden und müssen einen Teil der Firma übertragen oder sie ganz verkaufen. Vereinbart das Ehepaar vor oder während der Ehe in einem Ehevertrag die Gütertrennung, dann gibt es keine gegenseitigen Ansprüche. So kann man bei einer Scheidung den Fortbestand der Firma sichern.
Wie kann man Streit unter Mitinhabern verhindern?
Bei Streit unter Mitinhabern geht es meistens um die Wertbestimmung der Firma, die Dividenden- und Lohnstrategie oder die Entscheidungsgewalt. Die Unternehmer sollten daher das Verhältnis untereinander regeln – gleich zu Beginn oder immer dann, wenn sich die Ausgangslage verändert. Ein Aktionärsbindungsvertrag schafft Klarheit und verhindert mögliche Streitigkeiten. Er regelt unter anderem Ein- und Austritt, Kaufpreis, Vorkaufsrechte, die Folgen bei Tod und Invalidität sowie Kompetenzen.
Was ist bei der Nachfolgeregelung wichtig?
Verantwortungsvolle Unternehmer regeln ihre Nachfolge rechtzeitig. Sie sollten prüfen, ob Ehepartner, Kinder und/oder Mitarbeitende fähig und gewillt sind, die Firma weiterzuführen. Sonst drängt sich ein externer Verkauf auf. Sämtliche Optionen müssen gut vorbereitet sein: Es geht um eine realistische Bewertung sowie erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Nachfolge und Ihren Nachlass planen können, sollten Sie sich an eine Fachperson wenden. Diese hilft Ihnen, Instrumente wie Testament, Ehe- und Erbvertrag sowie Aktionärsbindungsverträge richtig einzusetzen. Und sie hilft Ihnen dabei, die Nachfolgeoptionen zu beleuchten und Massnahmen zu treffen, damit im Notfall eine optimal vorbereitete Nachfolgesituation vorliegt.
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Der Vorsorgeauftrag: Gut zu wissen
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