Steuern optimieren: Diese Hebel haben Sie
Steuern
Viele nutzen ihr Sparpotenzial nicht aus. Wer alle relevanten Faktoren gut abstimmt, kann seine Steuerbelastung deutlich senken. Die wichtigsten Ansatzpunkte sind Altersvorsorge, Pensionierung, Liegenschaften und Nachlass.
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1. Oktober 2026
Wenn im Frühling die Steuererklärungen in den Briefkasten flattern, ist es zu spät für Steueroptimierungen. Wer seine Steuerrechnung für das laufende Jahr nach unten korrigieren möchte, sollte jetzt handeln: Noch bis Ende Dezember hat man Gelegenheit, um Verpasstes nachzuholen. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist mein stärkster Hebel, um die Steuerbelastung zu senken?
Für die meisten Schweizer Steuerpflichtigen sind das vor allem freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse und Einzahlungen in die dritte Säule. Beides darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Steuerersparnis beträgt pro 1000 Franken, die man einzahlt, je nach steuerbarem Einkommen und Wohnort rund 200 bis 400 Franken. Der Steuerrechner zeigt, wie viel Steuern man mit Einzahlungen in die Säule 3a und Pensionskasse sparen kann.
Angestellte, die in einer Pensionskasse versichert sind, dürfen in diesem Jahr bis zu 7258 Franken in die Säule 3a einzahlen. Für Angestellte und Selbstständige ohne Pensionskasse sind es maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch höchstens 36'288 Franken. Wie viel man in die Pensionskasse einzahlen kann, steht in der Regel im persönlichen Pensionskassenausweis. Diese PK-Einkäufe lohnen sich besonders in den Jahren vor der Pensionierung.
Tipp: Zahlen Sie einen grösseren Einkaufsbetrag in die Pensionskasse gestaffelt über mehrere Jahre ein statt alles auf einmal. So sparen Sie meistens mehr Steuern. Nicht vergessen: Nach einem Einkauf dürfen Sie sich drei Jahre lang kein Geld von der Pensionskasse in Kapitalform auszahlen lassen.
Wo gibt es Sparpotenzial, wenn ich bald pensioniert werde?
Wenn man demnächst in Pension geht, sollte man darauf achten, dass man seine Vorsorge-Guthaben gestaffelt bezieht. Der Grund: Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung. Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden alle Kapitalbezüge aus der zweiten Säule und der Säule 3a eines Jahres zusammen. Wer die Bezüge gut mit den Auszahlungen aus der Pensionskasse koordiniert und über mehrere Jahre staffelt, kann viel Steuern sparen (siehe Tabelle).
Was muss ich beachten, wenn ich meine Liegenschaft renoviere?
Es könnte sich lohnen, einen Teil der steuerlich abzugsfähigen Arbeiten auf das neue Jahr zu verschieben – das gilt, bis der Eigenmietwert per Anfang 2029 abgeschafft wird. Dann ändert sich für Immobilienbesitzer bei den Abzügen einiges.
Bis es soweit ist, kann man jedes Jahr entscheiden, ob man den Pauschalabzug geltend machen oder die effektiven Unterhaltskosten abziehen möchte. Kleinere Investitionen sollte man darum auf ein Kalenderjahr konzentrieren, damit man in den Jahren mit geringen Unterhaltskosten vom Pauschalabzug profitieren kann. Sehr grosse Renovationsarbeiten sollte man dagegen über mehrere Steuerperioden verteilen. Vorsicht: Je nach Kanton ist für die Steuern das Rechnungs- oder das Zahlungsdatum entscheidend.
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Wer umzieht, zahlt für das ganze Jahr Einkommens- und Vermögenssteuern am neuen Wohnsitz. Entscheidend für die Steuerpflicht ist der Wohnort am 31. Dezember. Wer künftig in einem steuergünstigeren Kanton oder in einer steuergünstigeren Gemeinde leben möchte, sollte also vor Jahresende tatsächlich dorthin ziehen und die Schriften bis Mitte Dezember am neuen Wohnort deponieren. Ausnahmen: Zieht man in den Kantonen Nidwalden und Obwalden innerhalb des Kantons um, ist der 1. Januar massgebend. Und der Kanton Freiburg rechnet pro rata temporis ab.
Wer jedoch in einen Kanton mit höherer Steuerbelastung zieht, sollte prüfen, ob es sich lohnt, den Umzug in den Januar zu verschieben. So kann man noch ein Jahr lang vom günstigeren Steuerfuss des bisherigen Wohnorts profitieren.
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