Vorsorge

Säule 3a: Maximalbetrag 2024

Der Bund legt jedes Jahr den maximalen Betrag fest, den man in die Säule 3a einzahlen darf. 

2024 beträgt der Maximalbetrag für Erwerbstätige 7056 Franken, wenn sie in einer Pensionskasse versichert sind.   

Erwerbstätige, die in keiner Pensionskasse versichert sind, weil sie selbständigerwerbend sind oder weniger als 22‘050 Franken im Jahr verdienen, dürfen bis zu 20 Prozent ihres massgebenden Einkommens in die dritte Säule einzahlen, maximal aber 35’280 Franken. Als massgebendes Einkommen gilt bei Angestellten der Bruttolohn nach Abzug der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge, bei Selbständigen der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Beiträge an die AHV/IV/EO und steuerlichen Berichtigungen.

Wie viel Steuern spare ich mit meiner Einzahlung in die Säule 3a?

Einzahlungen in die dritte Säule darf man in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Generell kann man sagen: Pro 1000 Franken, die man einzahlt, beträgt die Steuerersparnis je nach steuerbarem Einkommen und Wohnort 200 bis 400 Franken. Wie viel genau Sie sparen, berechnen Sie am besten mit unserem 3a-Steuerrechner. Das geht ganz einfach und schnell.

Zum 3a-Steuerrechner 

Wo erhalte ich am meisten Zins?

Die Zinsunterschiede zwischen den Anbietern können ziemlich gross sein. Schon ein relativ kleiner Unterschied führt aufgrund des Zinseszinseffekts über die Jahre dazu, dass Ihr 3a-Guthaben bei der Pensionierung deutlich höher ist. Vergleichen Sie die Zinsen darum regelmässig und wechseln Sie gegebenenfalls zu einem besseren Anbieter.

Merkblatt

Tipps zur Säule 3a

Das Merkblatt informiert, wo und wann sich Einzahlungen am meisten lohnen, und wie man am besten vorgeht.

Ihr 3a-Guthaben können Sie meistens spesenfrei von einem Anbieter zum anderen transferieren. Bei manchen Banken ist das jedoch nur bis fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters möglich. Ab dann zahlen sie das Geld nur noch vorzeitig aus. Die jeweils aktuell besten Anbieter finden Sie in unserem 3a-Zinsvergleich.

Zinskonto oder Wertschriftenlösung?

Viele Banken bieten zwei Varianten des 3a-Sparens an: das Zinskonto und eine Wertschriftenlösung. Bei der Wertschriftenlösung wird das Guthaben in Aktien, Obligationen und andere Wertpapiere investiert. Gesetzlich erlaubt ist ein Aktienanteil von 50 Prozent: Bei einigen Anbietern können Vorsorgesparer mit ausreichend hoher Risikotoleranz eine Anlagestrategie mit deutlich höherem Aktienanteil wählen. Bei der Säule 3a mit ETF beim VZ zum Beispiel kann der Aktienanteil bis zu 97 Prozent betragen.  

Wertschriften bringen langfristig in der Regel höhere Erträge als Zinskonten. Angenommen, ein Vorsorgesparer zahlte in den letzten 30 Jahren jedes Jahr den gesetzlichen Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse in die Säule 3a ein. 1992 lag dieser Betrag bei 5184 Franken, 2023 waren es 7056 Franken.

Hat der Sparer seine jährlichen Beiträge auf ein Zinskonto eingezahlt, besitzt er heute ein Guthaben von rund 238’000 Franken. Mit einer 3a-Wertschriftenlösung, die zu 40 Prozent in Aktien investiert, ist das Guthaben fast 58’00 Franken höher, wenn die jährlichen Gebühren wie beim VZ inklusive der Verwaltungskosten der eingesetzten ETF nur 0,8 Prozent betragen.

Besser in die Pensionskasse einzahlen statt in die dritte Säule?

Einkäufe in die Pensionskasse darf man wie Einzahlungen in die dritte Säule vom steuerbaren Einkommen abziehen. Angestellte sollten allerdings erst dann über freiwillige nachdenken, wenn Sie schon den maximalen Betrag in die dritte Säule eingezahlt haben. Die Säule 3a ist flexibler, zum Beispiel bei der Begünstigung im Todesfall oder bei der Anlage des Geldes. Bei der Säule 3a mit ETF zum Beispiel können Sie bis zu 97 Prozent Ihres Guthabens in Aktien investieren und Ihre Anlagestrategie jederzeit ändern. 

Sollte ich mehrere 3a-Konten eröffnen?

Es kann sich lohnen, bei der Pensionierung das 3a-Guthaben gestaffelt zu beziehen. So zahlt man in der Regel weniger Steuern bei der Auszahlung, als wenn man das ganze Guthaben im gleichen Jahr bezieht. Bei einem 3a-Bezug von 150’000 Franken betragen die Steuern zum Beispiel in Basel 9912 Franken (siehe Tabelle unten). Bezieht man hingegen je 75’000 Franken in verschiedenen Jahren, spart man bei den gegenwärtig geltenden Steuertarifen über 3000 Franken. Bei einem Bezug von dreimal 50’000 Franken beträgt die Steuerersparnis sogar rund 4500 Franken.

Wer ein 3a-Konto auflöst, muss immer das ganze Guthaben auf diesem Konto beziehen. Teilbezüge sind nur erlaubt für die Finanzierung von Wohneigentum, zum Beispiel um damit im Abstand von jeweils mindestens fünf Jahren die Hypothek auf dem Eigenheim abzuzahlen. Verteilen Sie darum Ihre Einzahlung am besten jedes Jahr auf verschiedene Konten oder eröffnen nach einiger Zeit weitere Konten, auf die Sie die Jahresbeiträge fortan einzahlen. Oder eröffnen Sie eine weitere Säule 3a, sobald Sie zum Beispiel 50'000 Franken angespart haben, und zahlen die Sie die Jahresbeiträge fortan dort ein.

Sie können auch bei der gleichen Bank mehrere Konten eröffnen. Achtung: Wenn Sie bei derselben Bank ein normales 3a-Konto und ein 3a-Wertschriftenkonto besitzen, schreibt die Bank bei der Auszahlung den Verkaufserlös der Wertschriften in der Regel dem normalen 3a-Konto gut, womit die Möglichkeit eines gestaffelten Bezugs der beiden Guthaben entfällt.

Lohnt es sich, bereits früh im Jahr einzuzahlen?

Wer Anfang Jahr einzahlt, kann mehr vom Zinseszinseffekt profitieren. Das zahlt sich vor allem bei Wertschriftenlösungen aus. Ein Vergleich zeigt: Wer immer schon zu Jahresbeginn den heutigen Maximalbetrag einzahlt, hat bei einer jährlichen Rendite von 3 Prozent nach 30 Jahren dank dem Zinseszinseffekt rund 10'000 Franken mehr in seiner dritten Säule als jemand, der seine jährlichen Sparbeiträge erst Ende Jahr überweist.

Bei einem 3a-Konto profitiert man zwar von einem höheren Zins als auf einem Sparkonto. Wenn die Zinsen aber so bescheiden sind wie heute, kommt auch der Zinseszinseffekt viel weniger zum Tragen. Bei durchschnittlich 0,5 Prozent Zins resultiert durch eine frühe Einzahlung im Jahr selbst nach 30 Jahren lediglich ein Zinsvorteil von 1‘140 Franken.

Was muss ich im Jahr der Pensionierung und danach beachten?

Einzahlungen sind auch im Jahr der Pensionierung noch erlaubt. Den Betrag müssen Sie aber vor dem Datum Ihrer Pensionierung einzahlen. Bleiben Sie über die Pensionierung hinaus erwerbstätig, dürfen Sie auch weiterhin in die Säule 3a einzahlen – längstens bis 70. Im Jahr der Pensionierung können Sie dann sogar doppelt einzahlen, nämlich den «kleinen» Maximalabzug für Erwerbstätige von 7056 Franken für die Monate bis zur Pensionierung, und 20 Prozent des Erwerbseinkommens für die restlichen Monate des Jahres.

Alle Einzahlungen zusammengerechnet dürfen aber den Maximalbetrag von 35'280 Franken im Jahr nicht überschreiten. Beachten Sie: In einigen Kantonen ist der allgemeine Versicherungsabzug in der Steuererklärung höher, wenn nach der Pensionierung keine Beiträge mehr an die Vorsorge geleistet werden.