Neues Transparenzregister: Wer steht hinter dem Unternehmen?

Firmengründung

Lange galt die Schweiz als Nachzüglerin im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Mit dem neuen Transparenzregister will der Bund mehr Licht ins Dunkle anonymer Briefkastenfirmen bringen. Seit dem 1. Oktober 2026 müssen deshalb hunderttausende Firmen offenlegen, wer ihr Unternehmen tatsächlich kontrolliert.

Charly Rupp

Funktion Experte für Firmengründungen

Publiziert am

1. Oktober 2026

Die Schweiz zieht die Schraube im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung an. Mit dem neuen Transparenzregister führt sie ein Instrument ein, das in vielen europäischen Ländern längst etabliert ist. Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet das: Ab sofort gelten neue Meldepflichten, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten.

Neues Transparenzregister: Das müssen Sie wissen

Merkblatt

Dieses Merkblatt erklärt die wichtigsten Vorgaben zum neuen Transparenzregister und zeigt, welche Firmen jetzt aktiv werden müssen.

Merkblatt

Hintergrund der neuen Regelung sind sogenannte Briefkastenfirmen und undurchsichtige Unternehmensstrukturen. Kriminelle nutzen sie immer wieder, um ihre Identität zu verbergen, Vermögenswerte zu verstecken oder Geldflüsse zu verschleiern. Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes und dem neuen Gesetz über die Transparenz juristischer Personen verfolgt der Bund deshalb ein klares Ziel: Die Behörden sollen schneller erkennen können, wer hinter einer Gesellschaft steht und wer die wirtschaftliche Kontrolle ausübt.

Ab dem 1. Oktober müssen Unternehmen aktiv werden

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen hunderttausende Unternehmen den Behörden melden, welche natürlichen Personen wirtschaftlich berechtigt sind respektive eine Kontrollfunktion ausüben. Als wirtschaftlich berechtigt gilt in der Regel, wer direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder auf andere Weise massgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausübt.

Die neue Regelung markiert einen grundlegenden Wandel in der Geldwäschereibekämpfung. Im Fokus stehen nicht mehr nur verdächtige Finanztransaktionen. Die Behörden richten ihren Blick bereits auf vorgelagerte Tätigkeiten wie die Gründung, Strukturierung und Verwaltung von Gesellschaften. Wer verschachtelte Firmenkonstruktionen nutzt, soll sich künftig deutlich schlechter hinter komplexen Beteiligungsverhältnissen verstecken können. Für Unternehmer ist das Transparenzregister daher weit mehr als eine zusätzliche Formalität.

Für die Eintragung im Transparenzregister sind die betroffenen Firmen selbst verantwortlich. Sie müssen die wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, die erforderlichen Angaben zusammentragen und Änderungen fristgerecht melden. Wer jetzt handelt, kann die neuen Anforderungen rechtzeitig umsetzen und unangenehme Überraschungen vermeiden.

Vorsicht: Die Eintragungspflicht im Schweizer Transparenzregister hat bereits wieder unseriöse Anbieter auf den Plan gerufen. Mit irreführenden Websites sowie inoffiziellen Schreiben versuchen sie, den Unternehmen kostenpflichtige Abonnements zu verkaufen. Die Meldung an das Transparenzregister ist und bleibt kostenlos und kann über die Bundesplattform EasyGov.swiss ab dem 1. Oktober 2026 vorgenommen werden.