Vorsorge
Geld und Vorsorge: Antworten auf häufige Fragen von Frauen
Babypause, Teilzeitarbeit, Lohnunterbrüche: Frauen haben gute Gründe, sich um ihre Finanzen zu kümmern – ganz gleich, ob sie verheiratet sind oder nicht.
Sara Neuweiler
Funktion Niederlassungsleiterin Uster
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18. Mai 2026
Verheiratete Frauen arbeiten besonders häufig Teilzeit. Bisher wird ihr Einkommen so stark besteuert, dass viele kaum einen Anreiz haben, mehr zu arbeiten. Künftig soll die Individualbesteuerung für Entlastung beim Zweiteinkommen sorgen.
Wer Teilzeit arbeitet, ist auch schlechter abgesichert. Darum fragen besonders viele Frauen im VZ nach, wie sie ihre Finanzen verbessern können. Hier sind die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengefasst; weitere finden Sie im Merkblatt zum Thema.
Geld und Vorsorge: Antworten auf die häufigsten Fragen von Frauen
Merkblatt
Wie vermeide ich AHV-Lücken?
Für eine Vollrente braucht es 44 lückenlose Beitragsjahre. Fehlende Beiträge führen zu Rentenkürzungen. Wer nicht erwerbstätig ist, muss mindestens 530 Franken pro Jahr einzahlen. Geschuldete Beiträge kann man innerhalb von fünf Jahren nachzahlen. Für Verheiratete entfällt die Beitragspflicht in der Regel, wenn der Partner AHV‑Beiträge zahlt.
Wer Kinder betreut, kann Erziehungsgutschriften anrechnen lassen – diese erhöhen das massgebende Einkommen für die Berechnung der Rente.
Tipp: Bestellen Sie unter www.ahv-iv.ch einen Auszug Ihres individuellen AHV-Kontos, um Ihre Leistungsansprüche zu kennen.
Kann ich meine Pensionskasse aufbessern?
Ein tiefer Lohn führt dazu, dass Sie weniger Guthaben aufbauen (Tabelle). Das liegt auch daran, dass Beiträge oft nur auf Einkommen über dem Koordinationsabzug von heute 26'460 Franken fällig sind. Nach diesem "koordinierten" Lohn richten sich Alters-, Invaliden-, Kinder- und Hinterbliebenenrenten. Der Abzug ist für Voll- und Teilzeit identisch.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und prüfen Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse. Je nachdem wird der Abzug proportional zum Pensum reduziert.
Wie schöpfe ich die Säule 3a aus?
Zahlen Sie jedes Jahr in die Säule 3a ein, auch wenn es nicht der Maximalbetrag ist. Verpasste Einzahlungen dürfen Sie neu nachholen und vom steuerbaren Einkommen abziehen, sofern Sie noch keine 3a-Gelder bezogen haben. Wichtig: Bauen Sie wenn möglich mehrere 3a-Gefässe auf.
Haben Sie Fragen? Bestellen Sie das Merkblatt, oder kommen Sie ins VZ in Ihrer Nähe.
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