Vorsorge

Was passiert mit dem Freizügigkeitsguthaben bei einem Stellenwechsel?

Ein Stellenwechsel verpflichtet gesetzlich dazu, das Freizügigkeitsguthaben an die neue Pensionskasse zu überweisen. Weil sich die Leistungen von Pensionskasse zu Pensionskasse unterscheiden, bringt man entweder weniger oder mehr Kapital mit, als bei der neuen Pensionskasse für die Abdeckung der reglementarischen Leistungen benötigt wird.

Michael Mathys
Niederlassungsleiter

Ist die Austrittsleistung zu klein, kann man sich bei der neuen Kasse in die vollen Leistungen einkaufen. Falls die Leistungen der neuen Pensionskasse schlechter sind (zum Beispiel, weil die Sparbeiträge tiefer sind), kann es sein, dass die Austrittsleistungen mehr betragen, als man für den Einkauf in die vollen Leistungen benötigt. Einige Pensionskassen ermöglichen in so einem Fall, dass der überschüssige Teil der Austrittsleistung an eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen werden kann.

Lohnt es sich, Guthaben zu verschweigen?

Weil die Pensionskassen keine Kontrolle über Guthaben bei Freizügigkeitseinrichtungen haben, können sie nicht überprüfen, ob ihre Versicherten alles eingezahlt haben. Viele Kassen fragen selbst dann nicht nach, wenn neu eintretende Versicherte gar nichts überweisen.

Es ist nicht unbedingt ein Vorteil, Guthaben zu verschweigen. Abhängig vom Pensionskassenmodell können schlechtere Leistungen bei Invalidität und im Todesfall resultieren.

Wer beim Stellenwechsel die ganze Austrittsleistung oder einen Teil davon auf ein Freizügigkeitskonto, ein -depot oder eine Freizügigkeitspolice überträgt, kann hingegen selbst entscheiden, wie er das Geld anlegt. Und er spart Steuern, wenn er das Vorsorgeguthaben später gestaffelt bezieht.

Freizügigkeitsguthaben können zudem nur bar ausbezahlt werden. Wenn eine Freizügigkeitsstiftung überhaupt Renten anbietet, dann sind ihre Konditionen in der Regel deutlich schlechter als die von Pensionskassen.

Auf keinen Fall sollten Vorsorgeguthaben verschwiegen werden, um mehr steuerwirksame Einkäufe in die Pensionskasse zu tätigen. Wenn diese Unterschlagung ans Licht kommt, wird nicht nur eine Nachsteuer fällig, sondern auch eine Busse, die ein Mehrfaches der Nachsteuer betragen kann.