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Mit der VZ Freizügigkeitsstiftung kostengünstig vorsorgen

Wer aus einer Pensionskasse austritt und sein angespartes Altersguthaben nicht direkt in eine andere Pensionskasse einbringt, muss es in der Regel auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Bei der VZ Freizügigkeitsstiftung können Sie Ihr Kapital im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten individuell und kostengünstig anlegen sowie Ihre Anlagestrategie jederzeit überprüfen und anpassen.