Nachlass

Erbstreit: Selbst Behörden raten davon ab, vor Gericht zu gehen

Beim Erben steht viel auf dem Spiel. Sorgen Sie dafür, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen – ohne Frust und ohne Streit.

Alexandra Schnyder

Funktion Nachlassexpertin

Publiziert am

29. April 2026

Erbstreitigkeiten, die vor Gericht landen, gehören zu den teuersten und aufwendigsten Verfahren. Darum mahnen selbst Behörden wie die Zürcher Gerichte auf ihrer Webseite: "Teilen Sie miteinander, nicht mit uns!"

Zwar sind Erbteilungsklagen selten, aber selbst in harmonischen Familien kann es zu Streit kommen. Immerhin werden die meisten Fälle aussergerichtlich gelöst, etwa mit einem Schlichtungsverfahren vor einem Friedensrichter.

Häufige Ursachen von Konflikten

Erfahrungsgemäss entstehen Konflikte vor allem dann, wenn Kinder die Zuteilung von Vermögenswerten nicht nachvollziehen können oder wenn sie den letzten Willen ihrer Eltern in Frage stellen. Ein weiterer Grund ist die Ungleichbehandlung der Erben, wenn jemand tatsächlich bevorzugt oder benachteiligt wurde – oder das zumindest so wahrnimmt. Auch die Bewertung von Liegenschaften wie beispielsweise dem Elternhaus führt immer wieder zu Differenzen.

Handeln Sie besser heute statt morgen

Das Erbrecht bietet einige Möglichkeiten, um alles so zu regeln, dass möglichst kein Streit entsteht. Die folgenden Punkte zeigen, worauf Sie achten sollten – weitere Tipps finden Sie im kostenlosen Merkblatt zum Thema.

  • Reden: Sprechen Sie, wenn möglich, mit Ihrem Partner und den Kindern darüber, was sie erwarten und was sie sich wünschen. Ein offenes Gespräch ist oft der beste Weg, um Konflikten vorzubeugen.
  • Starten: Warten Sie nicht zu, sondern halten Sie Ihre Pläne fest, sobald Sie Klarheit haben.
  • Regeln: Überlegen Sie sorgfältig, welche Nachlassinstrumente am besten zu Ihrer familiären Situation passen. Mit einem Testament bestimmen Sie allein, wie die gesetzliche Erbfolge an Ihre Wünsche angepasst werden soll. Viele Ehepaare wählen einen Erbvertrag: Er ist verbindlicher als ein Testament und kann nur geändert werden, wenn alle Beteiligten zustimmen. Oft braucht es eine Kombination aus mehreren Instrumenten, damit der Nachlass wie gewünscht aufgeteilt werden kann.
  • Absichern: Sorgen Sie dafür, dass der überlebende Partner nicht in finanzielle Nöte gerät – etwa, weil ihm das Geld fehlt, um die Kinder auszuzahlen. Viele Ehepaare entscheiden sich für eine gegenseitige Meistbegünstigung (siehe unten).
  • Klären: Wenn Sie Kindern Erbvorbezüge gewähren, sollten Sie im Testament oder Erbvertrag festhalten, wie diese Beträge auszugleichen sind. Solange die Pflichtteile gewahrt bleiben, können Sie beschenkte Kinder ganz oder teilweise vom Ausgleich befreien.
  • Entlasten: Wenn sich Erben nicht einig sind, kann eine Erbteilung Jahre dauern. Setzen Sie deshalb im Testament oder Erbvertrag eine Willensvollstreckerin ein. Sie sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird, und schlägt faire Lösungen für alle Beteiligten vor.

Meistbegünstigung des Ehepartners

Für eine gegenseitige Absicherung können sich die Ehepartner mit einem Ehevertrag je die gesamte Errungenschaft zuweisen. Das ist der Teil des Vermögens, den man während der Ehe gemeinsam aufgebaut hat – meistens auch das Eigenheim. Darüber hinaus kann man den Anspruch der Kinder weiter verringern, indem man sie im Testament oder Erbvertrag auf den Pflichtteil setzt.

Tipp: Unter Umständen muss man das Eigenheim trotzdem verkaufen, um die Pflichtteile auszuzahlen. Pflichtteile können Sie nur umgehen, wenn die Kinder in einem Erbvertrag auf ihren Anspruch verzichten. Prüfen Sie darum, ob Sie sich gegenseitig die Nutzniessung am gesetzlichen Erbanteil der Kinder einräumen können. Mehr dazu erfahren Sie im Merkblatt.

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