Immobilien

Baumängel melden: Diese Fristen entscheiden über viel Geld

Wer ein neues Eigenheim kauft oder bauen lässt, muss mit Mängeln rechnen. Seit 1. Januar haben Wohneigentümer bei Bauschäden mehr Rechte. 

Adrian Wenger

Funktion Immobilienexperte

Publiziert am

17. April 2026

Mängel am neuen Einfamilienhaus oder der neuen Eigentumswohnung sind ärgerlich – und oft auch teuer. Werden Mängel zu spät entdeckt, bleibt man im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen. Wer sich schützen will, sollte auf die folgenden Punkte achten.

Fristen / Mängelrügen

Wenn man nichts anderes vereinbart, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR).

Das bedeutet: Alle Garantieansprüche enden 5 Jahre nach der Bauabnahme. Für Mängel, die ''arglistig'' verschwiegen wurden, verlängert sich die Frist auf 10 Jahre – die Beweislast liegt allerdings bei den Käufern bzw. der Bauherrschaft. 

In der Regel ist man besser geschützt, wenn man im Vertrag die SIA-Norm 118 vereinbart. Das sind Bestimmungen des Ingenieur- und Architektenvereins SIA. Damit kann man in den ersten 2 Jahren nach der Bauabnahme jederzeit Mängel beanstanden, und die Beweislast tragen die Ausführenden. Versteckte Mängel kann man weitere 3 Jahre lang beanstanden, und absichtlich verschwiegene Mängel sogar bis zu 10 Jahre lang.


Wichtig: Seit 1. Januar 2026 haben Sie als Wohneigentümer mehr Rechte und müssen Mängel nicht mehr unverzüglich beanstanden. Neu sieht das OR bei Werk- und Bauverträgen eine verlängerte Rügefrist von 60 Tagen vor – gerechnet ab der Bauabnahme oder, bei versteckten Mängeln, ab der Entdeckung.

Diese Frist darf nicht zu lasten der Wohneigentümer verkürzt werden – und sie gilt auch, wenn man die SIA-Norm 118 vereinbart hat.

Bauabnahme Neubau

Bei der Bauabnahme muss man ganz genau hinschauen. Denn mit diesem Schritt gehen alle Risiken auf Sie über:

  • Bringen Sie alle Pläne, Verträge und den Baubeschrieb mit. Führen Sie die Abnahme bei Tageslicht durch, bevor Sie einziehen.
  • Nehmen Sie sich Zeit, um Aussen- und Innenwände, Terrassen, Balkone, Fenster, Böden und Decken auf Risse und Kratzer zu untersuchen. Und testen Sie alle Fenster, Geräte und Co.
  • Halten Sie Mängel wie Feuchtigkeitsflecken fest, auch wenn die Gegenpartei behauptet, sie verschwänden von selbst.
  • Lassen Sie alle Beanstandungen ins Abnahmeprotokoll aufnehmen und schreiben Sie fest, was bis wann behoben werden muss. Bei schweren Mängeln können Sie die Abnahme verweigern.

Sie möchten mehr erfahren? Bestellen Sie das Merkblatt, oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ