Pensionierung

Überbrückungsrente statt AHV-Vorbezug?

Die AHV-Rente kann man um ein oder zwei ganze Jahre vor das reguläre Pensionsalter vorverschieben. Sie wird dann aber lebenslang gekürzt, in der Regel um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr.

Christophe Piquerez
Pensionierungsexperte

Bei vielen Pensionskassen können Frühpensionierte zusätzlich zur Pensionskassenrente eine sogenannte Überbrückungsrente beziehen. Die Überbrückungsrente wird so lange ausbezahlt, bis der Frühpensionierte das ordentliche Pensionsalter erreicht. Mit dieser Rente lässt sich ein AHV-Vorbezug umgehen.

Meistens müssen die Frühpensionierten die Überbrückungsrente jedoch selbst finanzieren oder sich zumindest an den Kosten beteiligen. Die ausbezahlten Renten werden vom Pensionskassenguthaben abgezogen, was zu einer tieferen Altersrente führt.

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Ein Beispiel: Die Pensionskasse bietet einem 62-jährigen Frühpensionär bis 65 eine Überbrückungsrente von 25'000 Franken pro Jahr an. Die Überbrückungsrente vermindert das Pensionskassenguthaben um 75'000 Franken. Das sind bei einem Umwandlungssatz von zum Beispiel 6 Prozent lebenslang 4'500 Franken weniger Rente pro Jahr.

Bei einer Restlebenserwartung von 20 Jahren kumuliert sich die jährliche Einbusse auf 90'000 Franken, ohne allfälligen Teuerungsausgleich. Zudem steigen mit der Überbrückungsrente in der Regel die AHV-Beiträge, weil die Beiträge von Nichterwerbstätigen auch auf dem Renteneinkommen erhoben werden.

In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Rentenmodellen. Ob sich eine Überbrückungsrente lohnt, kann man im Einzelfall nur beurteilen, wenn man alle Aspekte berücksichtigt. Eine Überbrückungsrente ist vor allem dann interessant, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt oder wenn man von einer stark verkürzten Lebenserwartung ausgehen muss.

Wer kurz vor der Pensionierung seine Stelle verliert, muss wissen, dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird, wenn man bereits eine Rente bezieht.