Nachlass

Erbengemeinschaft: Das sollten Sie wissen

Eine Erbengemeinschaft bleibt so lange bestehen, bis der Nachlass aufgeteilt ist. Das Problem: Je länger eine Erbschaft nicht geteilt wird, desto aufwändiger und komplexer wird die Abwicklung. Nachlassexpertin Alexandra Langhart vom VZ VermögensZentrum zeigt auf, was Sie bei einer Erbengemeinschaft beachten sollten und warum es sich lohnt, diese so rasch als möglich aufzulösen.

Veröffentlicht am 17. Juni 2026

Das erfahren Sie im Video: Die 3 wichtigsten Erkenntnisse zur Erbengemeinschaft

  1. In einer Erbengemeinschaft ist rasches Handeln gefordert, um Konflikte zu vermeiden: Eine Erbengemeinschaft sollte möglichst früh aufgelöst werden. Je länger die Erbteilung aufgeschoben wird, desto komplexer wird die Nachlassabwicklung.

  2. Oft kommt es in einer Erbengemeinschaft bei der Erbteilung zu Streitigkeiten: Viele Erbengemeinschaften haben Schwierigkeiten, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ursachen sind oft komplexe Familienverhältnisse oder Vermögenswerte, die sich nicht einfach aufteilen lassen. Eine frühzeitige Klärung der Interessen aller Beteiligten ist entscheidend.

  3. Externe Unterstützung kann die Nachlassregelung bei Erbengemeinschaften erleichtern: Ein neutraler Blick von aussen kann helfen, festgefahrene Situationen zu lösen und tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Professionelle Begleitung unterstützt Erben dabei, die Erbengemeinschaft effizient und möglichst konfliktfrei aufzulösen.

Mehr zum Thema "Erbengemeinschaft" erfahren Sie in unserem kostenlosen Merkblatt "Tipps für Erbengemeinschaften"