Abschaffung des Eigenmietwerts: Wie kann ich jetzt noch Steuern sparen?
Unterhaltskosten auf selbst genutzten Liegenschaften sind nur noch solange in der Steuererklärung abziehbar, bis der Eigenmietwert abgeschafft wird (voraussichtlich frühestens 2028). In einigen Kantonen könnten ab dann auch die Kosten für Energiesparmassnahmen wie beim Bund nicht mehr abzugsfähig sein. Prüfen Sie darum sorgfältig, welche Renovationsarbeiten sich vorher noch lohnen, um vom Steuerabzug zu profitieren.
Unser kostenloses Merkblatt zeigt die Folgen der Abschaffung des Eigenmietwerts für Wohneigentümer auf und erklärt, welche Regeln bis dahin weiterhin gelten.
Steuern auf Immobilien – Ein Überblick
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