Abschaffung des Eigenmietwerts: Wie kann ich jetzt noch Steuern sparen?

Unterhaltskosten auf selbst genutzten Liegenschaften sind nur noch bis Ende 2028 in der Steuererklärung abziehbar. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 könnten ab dann in einigen Kantonen auch die Kosten für Energiesparmassnahmen wie beim Bund nicht mehr abzugsfähig sein. Prüfen Sie darum sorgfältig, welche Renovationsarbeiten sich vorher noch lohnen, um vom Steuerabzug zu profitieren.

Unser kostenloses Merkblatt zeigt die Folgen der Abschaffung des Eigenmietwerts für Wohneigentümer auf und erklärt, welche Regeln bis dahin weiterhin gelten.