Häufig gestellte Fragen zum VZ e-Steuerauszug
Welche Kantone akzeptieren den VZ e-Steuerauszug?
Gemäss der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) wird der e-Steuerauszug ab 2023 in allen Kantonen akzeptiert.
Was beinhaltet der VZ e-Steuerauszug?
Im e-Steuerauszug sind Ihre Bankbeziehungen aufgeführt. Alle Konto- und Depotbeziehungen, welche unter dem gleichen Kundenstamm laufen, werden hier konsolidiert ausgewiesen. Falls Sie mehrere Kundenbeziehungen mit uns führen (z.B. mit einer Partnerin oder einem Partner), erhalten Sie hierfür einen separaten e-Steuerauszug.
Was ist nicht Teil des VZ e-Steuerauszugs?
Vorsorgevermögen wird nicht im e-Steuerauszug ausgewiesen. Allfällige Einzahlungen in die 3. Säule oder Pensionskasseneinkäufe werden separat bescheinigt. Auch Hypothekarbeziehungen sind nicht im e-Steuerauszug ausgewiesen.
Was ist der Vorteil vom VZ e-Steuerauszug?
Sie können den e-Steuerauszug in Ihrem VZ Finanzportal aus dem VZ Safe herunterladen und anschliessend mit wenigen Klicks in Ihre Steuersoftware importieren. Die enthaltenen Vermögensdaten (Wertschriftenverzeichnis) werden automatisch herausgelesen. Die importierten Werte müssen nun noch abschliessend überprüft und mit allfälligen Sollzinsen oder abzugsfähigen Vermögensverwaltungskosten ergänzt werden.
Wie kann ich den VZ e-Steuerauszug anfordern, wenn mir aktuell nur der VZ Steueraus-zug in Papierform vorliegt?
Neben dem postalischen Versand steht Ihnen in Ihrem VZ Finanzportal die elektronische Version des VZ Steuerauszugs zur Verfügung. Wenn Sie den VZ Steuerauszug nicht finden oder das VZ Finanzportal noch nicht nutzen, kontaktieren Sie Ihre Kundenbetreuerin oder Ihren Kundenbetreuer oder rufen Sie die Bankhotline an: Telefon 058 411 88 88
Teilen Sie uns bitte ebenfalls mit, wenn Sie keinen VZ Steuerauszug in Papierform erhalten haben, dies jedoch wünschen.
Wo finde ich den e-Steuerauszug im VZ Finanzportal?
Den e-Steuerauszug finden Sie im VZ Safe, im Ordner "Steuern".
Wie kann ich die Daten des e-Steuerauszugs in meine Steuersoftware laden?
Mit wenigen Mausklicks importieren Sie die Daten in Ihr Steuerprogramm und übermitteln Sie elektronisch an die Steuerbehörden.
Sofern Sie einen Zugang zum VZ Finanzportal haben, finden Sie Ihren e-Steuerauszug im VZ Safe im Ordner "Steuern". Speichern Sie den Auszug auf Ihrem Computer und laden Sie ihn in Ihr Steuererklärungsprogramm. So werden die Steuerwerte aus Ihrem Wertschriftenverzeichnis direkt in Ihre elektronische Steuererklärung übertragen.
Falls Sie diese Funktion nicht nutzen möchten, können Sie den Steuerwert sowie die A- und B-Werte manuell übertragen und den Steuerauszug Ihrer Steuererklärung beilegen.
Wo finde ich die abzugsfähigen Verwaltungskosten?
Jeder Kanton hat eigene Regeln dafür, wie viel Sie für die Verwaltung Ihres Vermögens steuerlich geltend machen dürfen. Beiliegendem Gebührenbrief entnehmen Sie, welche Kosten Sie für die Verwaltung Ihres Vermögens abziehen können. Über die effektive Höhe des Abzugs entscheidet Ihre Steuerbehörde.
Wo sehe ich allfällige Sollzinsen?
Allfällige Sollzinsen finden Sie auf der Zusammenfassung des Steuerauszugs.
Wieso werden beim Kanton BL keine reduzierten Steuerkurse mehr angewendet?
Ab 2023 werden für alle Steuerkantone dieselben Bewertungskurse in den Steuerauszügen berücksichtigt.
Wie funktioniert die Besteuerung meines Vermögens?
Wertschriften fallen unter die Vermögenssteuer. Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert die Steuerwerte aller Titel, die in der Schweiz gehandelt werden (www.estv.admin.ch). Der Vermögenswert entspricht dem Schlusskurs am Jahresende. Ist die Gesellschaft nicht an der Börse kotiert, teilt die Steuerverwaltung den Steuerwert der Aktien dem Verwaltungsrat mit. Der Verwaltungsrat kann diesen Wert den Inhabern mitteilen. Der Vermögenswert entspricht dem Schlusskurs am Jahresende. Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen, beachten Sie bitte die Bemerkungen in der aktuellen Wegleitung Ihres Kantons.
Wieso können in der Steuerveranlagung Erträge aufgerechnet werden?
Bei der Erstellung der Steuerauszüge sind möglicherweise noch nicht alle Erträge bekannt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert die fehlenden Erträge laufend in ihrer Kursliste (www.estv.admin.ch). Sie können sie vor dem Einreichen Ihrer Steuererklärung heraussuchen und ergänzen oder von der Steuerbehörde eintragen lassen.
Wieso ist der Wert bei Immobilienfonds im VZ Steuerauszug tiefer als im Depotauszug per 31. Dezember 2023?
Immobilienfonds mit direktem Grundbesitz dürfen von den steuerpflichtigen Anlegern mit einem reduzierten Vermögenssteuerwert deklariert werden, denn die Fondsgesellschaften versteuern den Wert der Liegenschaften direkt im betreffenden Kanton. Zum Teil wird der steuerrelevante Kurs erst im Februar publiziert. Wenn dem so ist, wird im Steuerauszug der Endjahreswert erfasst, um Ihnen die Unterlagen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.
Warum werden Kontozinsen unter CHF 200 mit 35% Verrechnungssteuerabzug ausgewiesen?
Aufgrund der quartalsweisen Auszahlung der Kontozinsen muss vorsorglich der Verrechnungssteuerabzug bereits bei kleineren Beträgen vorgenommen werden. Die Verrechnungssteuer wird Ihnen bei ordentlicher Deklaration in der Steuererklärung zurückerstattet.
Wie werden ausschüttende Kapitalerträge besteuert?
Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden fallen unter die Einkommenssteuer. Bei inländischen Titeln wurden bei der Ausschüttung automatisch 35 Prozent des Kapitalertrags abgezogen. Mit der Deklaration dieser Erträge in der Steuererklärung fordern Sie die Verrechnungssteuer zurück. Die ausgeschütteten Bruttoerträge finden Sie auf Seite 1 Ihres Steuerauszugs unter "Werte mit Verrechnungssteuerabzug".
Wie werden nicht ausschüttende Kapitalerträge besteuert?
Sogenannte thesaurierende Anlagefonds reinvestieren Zinsen und Dividenden direkt, ohne etwas auszuschütten. Auch diese Kapitalerträge zählen zum steuerbaren Einkommen und unterliegen unter Umständen der Verrechnungssteuer. Sofern diese thesaurierenden Erträge zum Zeitpunkt der Erstellung des Steuerauszugs noch nicht bekannt sind, werden sie im Veranlagungsverfahren von der Steuerbehörde aufgerechnet.
Was ist bei der Rückforderung ausländischer Quellensteuern zu berücksichtigen?
Auch andere Staaten erheben Steuern auf Kapitalerträge, die sie direkt an der Quelle abziehen. Staaten, die ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz haben, erstatten auf Antrag die gesamten Quellensteuern oder einen Teil davon zurück. Rückforderungsansprüche können Sie im Quellenstaat geltend machen. Die notwendigen Formulare sind auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung publiziert (www.estv.admin.ch). In Ihrem Steuerauszug sind die möglichen Rückforderungen nach Land aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass für Rückforderungen Gebühren anfallen können.
Was muss ich beim Antrag auf pauschale Steueranrechnung/Steuerrückbehalt USA berücksichtigen?
Sind Ihnen Erträge von Wertschriften aus Ländern gutgeschrieben worden, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und deren Quellensteuer nicht vollständig zurückgefordert werden kann, werden die nicht "rückforderbaren" Quellensteuern in der Schweiz grundsätzlich pauschal angerechnet. Die entsprechenden Werte für das Formular DA-1 ("Antrag auf pauschale Steueranrechnung/Steuerrückbehalt USA") finden Sie im "Sammelauszug für Antrag mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer gemäss DBA" Ihres Steuerauszugs.