E-Steuerauszug: die wichtigsten Fragen und Antworten

Welche Kantone akzeptieren den e-Steuerauszug des VZ?

Gemäss der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) wird der elektronische Steuerauszug seit 2023 in allen Kantonen akzeptiert.

Was beinhaltet der e-Steuerauszug?

Im Auszug sind Ihre steuerrelevanten Vermögens- und Ertragswerte, die unter dem gleichen Kundenstamm laufen, konsolidiert ausgewiesen. Falls Sie mehrere Kundenbeziehungen mit uns führen (z.B. mit einer Partnerin oder einem Partner), erhalten Sie dafür einen separaten e-Steuerauszug.

Was ist kein Teil des e-Steuerauszugs?

Vorsorgevermögen wird nicht im e-Steuerauszug ausgewiesen. Allfällige Einzahlungen in die 3. Säule oder Pensionskasseneinkäufe werden separat bescheinigt. Auch Hypothekarbeziehungen sind nicht im e-Steuerauszug ausgewiesen. 

Was ist der Vorteil des e-Steuerauszugs?

Sie können den e-Steuerauszug in Ihrem VZ Finanzportal aus dem VZ Safe herunterladen und anschliessend mit wenigen Klicks in Ihre Steuersoftware importieren. Die enthaltenen Vermögensdaten (Wertschriftenverzeichnis) werden automatisch herausgelesen. Anschliessend müssen Sie nur noch die importierten Werte überprüfen und mögliche Sollzinsen oder abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten ergänzen.

Wie kann ich den Steuerauszug in Papierform durch einen e-Steuerauszug ersetzen?

Neben dem postalischen Versand steht Ihnen in Ihrem VZ Finanzportal die elektronische Version des Steuerauszugs zur Verfügung. Wenn Sie den Auszug nicht finden oder das VZ Finanzportal  noch nicht nutzen, kontaktieren Sie Ihre Kundenbetreuerin oder Ihren Kundenbetreuer oder rufen Sie die Bankhot-line an: Telefon 058 411 88 99.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie keinen Steuerauszug in Papierform erhalten haben, dies jedoch wünschen.

Wo finde ich den e-Steuerauszug im VZ Finanzportal?

Den e-Steuerauszug finden Sie im VZ Safe im Ordner ''Steuern (ab Steuerjahr 2023)''.

Wie kann ich die Daten des e-Steuerauszugs in meine Steuersoftware laden?

Mit wenigen Mausklicks importieren Sie die Daten in Ihr Steuerprogramm und übermitteln diese elektronisch an die Steuerbehörden.

Sofern Sie einen Zugang zum VZ Finanzportal haben, finden Sie Ihren e-Steuerauszug im VZ Safe im Ordner ''Steuern (ab Steuerjahr 2023)''. Speichern Sie den Auszug auf Ihrem Computer und laden Sie ihn in Ihre Steuersoftware. So werden die Steuerwerte aus Ihrem Wertschriftenverzeichnis direkt in Ihre elektronische Steuererklärung übertragen.

Falls Sie diese Funktion nicht nutzen möchten, können Sie den Steuerwert sowie die A- und B-Werte manuell übertragen und Ihrer Steuererklärung den Steuerauszug in Papierform beilegen.

Wo finde ich die abzugsfähigen Verwaltungskosten?

Jeder Kanton hat eigene Regeln dafür, wie viel Sie für die Verwaltung Ihres Vermögens steuerlich geltend machen dürfen. Zusätzlich zum Steuerauszug des VZ erhalten Sie den Gebührenbrief. Hier steht, welche Kosten Sie für die Verwaltung Ihres Vermögens potenziell abziehen können. Über die effektive Höhe des Abzugs entscheidet Ihre Steuerbehörde.

Wo sehe ich allfällige Sollzinsen?

Allfällige Sollzinsen finden Sie auf der Zusammenfassung des Steuerauszugs. 

Wie funktioniert die Besteuerung meines Vermögens?

Wertschriften fallen unter die Vermögenssteuer. Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert die Steuerwerte aller Titel, die in der Schweiz gehandelt werden (www.estv.admin.ch). Der Vermögenswert entspricht dem Schlusskurs am Jahresende. Ist die Gesellschaft nicht an der Börse kotiert, informiert die Steuerverwaltung den Verwaltungsrat über den Steuerwert der Aktien. Der Verwaltungsrat kann diesen Wert den Inhabern mitteilen. 

Wieso ist der Wert bei Immobilienfonds im VZ-Steuerauszug tiefer als im Depotauszug per 31. Dezember 2024?

Immobilienfonds mit direktem Grundbesitz dürfen von steuerpflichtigen Anlegerinnen und Anlegern mit einem reduzierten Vermögenssteuerwert deklariert werden, denn die Fondsgesellschaften versteuern den Wert der Liegenschaften direkt im betreffenden Kanton. Zum Teil wird der steuerrelevante Kurs erst im Februar publiziert. In diesem Fall wird im Steuerauszug der Endjahreswert erfasst, um Ihnen die Unterlagen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.

Wieso können Erträge in der Steuerveranlagung nachträglich aufgerechnet werden?

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuerauszüge sind möglicherweise noch nicht alle Erträge bekannt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert die fehlenden Erträge laufend in ihrer Kursliste (www.estv.admin.ch). Sie können sie vor dem Einreichen Ihrer Steuererklärung heraussuchen und ergänzen oder von der Steuerbehörde eintragen lassen. 

Warum werden Kontozinsen unter CHF 200 mit 35% Verrechnungssteuerabzug ausgewiesen?

Aufgrund der quartalsweisen Auszahlung der Kontozinsen muss vorsorglich der Verrechnungssteuerabzug bereits bei kleineren Beträgen vorgenommen werden. Die Verrechnungssteuer wird Ihnen bei ordentlicher Deklaration in der Steuererklärung zurückerstattet.

Wie werden ausschüttende Kapitalerträge besteuert?

Inland: Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden fallen unter die Einkommenssteuer. Bei inländischen Titeln wurden bei der Ausschüttung automatisch 35 Prozent des Kapitalertrags abgezogen. Mit der Deklaration dieser Erträge in der Steuererklärung fordern Sie die Verrechnungssteuer zurück. Die ausgeschütteten Bruttoerträge finden Sie auf Seite 1 Ihres Steuerauszugs unter ''Werte mit Verrechnungssteuerabzug''.

Ausland: Auch andere Staaten erheben Steuern auf Kapitalerträge, die sie direkt an der Quelle abziehen. Staaten, die ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz haben, erstatten auf Antrag einen Teil der Quellensteuer zurück. Rückforderungsansprüche können Sie im Quellenstaat geltend machen. Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch). In Ihrem Steuerauszug sind die möglichen Rückforderungen nach Land aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass für Rückforderungen Gebühren anfallen können.

Wie werden nicht ausschüttende Kapitalerträge besteuert?

Sogenannte thesaurierende Anlagefonds reinvestieren Zinsen und Dividenden direkt, ohne etwas auszuschütten. Auch diese Kapitalerträge zählen zum steuerbaren Einkommen und unterliegen unter Umständen der Verrechnungssteuer. Sofern diese thesaurierenden Erträge zum Zeitpunkt der Erstellung des Steuerauszugs noch nicht bekannt sind, werden sie im Veranlagungsverfahren von der Steuerbehörde aufgerechnet.

Was muss ich beim Antrag auf pauschale Steueranrechnung/Steuerrückbehalt USA berücksichtigen?

Sind Ihnen Erträge von Wertschriften aus Ländern gutgeschrieben worden, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und deren Quellensteuer nicht vollständig zurückgefordert werden kann, werden die nicht ''rückforderbaren'' Quellensteuern in der Schweiz grundsätz-lich pauschal angerechnet. Die entsprechenden Werte für das Formular DA-1 (''Antrag auf pauschale Steueranrechnung/Steuerrückbehalt USA'') finden Sie im ''Sammelausweis für Antrag mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer gemäss DBA'' Ihres Steuerauszugs.