Immobilien

Eigenheim: Generalunternehmer kippen Garantie auf Fixpreise

Es ist praktisch, sein Eigenheim mit einem Generalunternehmer zu bauen oder schlüsselfertig zu kaufen. Allerdings birgt das auch Gefahren – heute erst recht, weil viele Baumaterialien knapp sind und die Preise steigen.

Stefan Bestler
Immobilienspezialist

Ein Eigenheim zu einem fixen Preis bauen und an einem festen Termin einziehen: Das wünschen sich viele zukünftige Wohneigentümer. Darum schliessen sie einen Vertrag mit einem Generalunternehmer (GU) ab. Denn damit werden Bau und Kauf in der Regel zu einem festen Preis offeriert, und auch der Bezugstermin ist im Voraus bekannt.

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Beides wird immer schwieriger. Auf vielen Baustellen geht es nur schleppend voran. Wegen Lieferengpässen haben Baufirmen Mühe, Materialien rechtzeitig zu beschaffen. Und auch sind die Preise gestiegen. In vielen GU-Verträgen gibt es darum keine Garantie mehr auf feste Preise. Stattdessen haben GU ein grosses "Teuerungs-Polster" eingebaut. Das bedeutet: Die Kosten können bis zu 15 Prozent höher ausfallen.

Viele Bauherren investieren all ihre Ersparnisse und oft auch einen Teil der Vorsorge in das neues Eigenheim. Die zusätzliche Belastung kann sie an ihre finanzielle Grenze bringen, und auch die Planung gerät durcheinander. Arbeiten müssen zurückgestellt und Baukredite verlängert werden – so wird das Eigenheim noch teurer.

Dazu kommt, dass "Generalunternehmer" kein geschützter Begriff ist. Im Prinzip kann sich jeder Handwerker so nennen. Darum lohnt es sich, eine Firma sorgfältig zu prüfen, bevor man sich mit einem Vertrag an sie bindet. Die folgenden Tipps helfen Ihnen weiter:

  • Holen Sie Referenzen von Bauherren ein, die schon mit dem GU zu tun gehabt haben. Konsultieren Sie auch das Handelsregister: Hat der Inhaber mit anderen Firmen Konkurs angemeldet? Verlangen Sie einen aktuellen Betreibungsauszug.
  • Oft fordern GU grosse Anzahlungen. Achten Sie darauf, dass Ihre Anzahlung das übliche Mass von 20'000 bis 30'000 Franken nicht übersteigt.
  • Verlangen Sie unbedingt eine Finanzierungsbestäti­gung der Bank des GU und eine sogenannte "GU-­Erklärung". Damit bestätigt die Bank, dass alle Ihre Zahlungen ausschliesslich für Ihr Bauvorhaben verwendet werden. Will die Bank keine solche Erklärung abgeben, hat sie möglicherweise Zweifel an der Bonität des GU.
  • Halten Sie im Vertrag mit dem GU fest, dass Sie Teilzahlungen erst leisten, wenn Sie den Gegenwert auf der Baustelle gesehen haben. Grosse Voraus­zahlungen ohne entsprechenden Gegenwert können auf eine mangelnde Finanzkraft des GU hin­weisen.