Pensionskasse

Darf die Pensionskasse den Umwandlungssatz senken?

Ein Leser fragt: "Meine Pensionskasse reduziert ihren Umwandlungssatz auf 5 Prozent. Darf sie das überhaupt? Der Mindestumwandlungssatz liegt doch bei 6,8 Prozent? Was heisst die Senkung für mich (männlich, fünfzigjährig) und meine Rente? Was muss ich tun, damit ich im Alter trotzdem genügend Geld zum Leben habe?"

Marco Arnold
Pensionierungsexperte
Publiziert am
01. März 2023

Ihre Pensionskasse darf den Umwandlungssatz auf 5 Prozent senken. Die im Gesetz festgeschriebenen 6,8 Prozent gelten nur für den obligatorischen Teil. Die meisten Versicherten haben aber auch ein überobligatorisches Altersguthaben.

Dort können die Pensionskassen den Umwandlungssatz selber festlegen. Oft ist er dort deutlich niedriger als im Obligatorium. Statt zwei separaten Umwandlungssätzen für das obligatorische und das überobligatorische Guthaben sehen viele Pensionskassen einen sogenannt "umhüllenden Umwandlungssatz" vor, der dann für das gesamte Altersguthaben gilt. Solange für den obligatorischen Teil rein rechnerisch ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent gilt, darf der gesamte Umwandlungssatz darunter liegen. Für Sie bedeutet dies: Pro 100'000 Franken Altersguthaben resultiert bei einem Umwandlungssatz von 5 Prozent also eine lebenslange Rente von 5000 Franken im Jahr.

Die Renten sinken

Wegen der steigenden Lebenserwartung und anderen Faktoren mussten viele Kassen ihre Umwandlungssätze bereits deutlich senken. Der Trend dürfte in den nächsten Jahren weiter nach unten zeigen. Dazu kommt: Die wenigsten Pensionskassen gleichen die Teuerung aus. Eine Pensionskassenrente verliert deshalb über die Zeit an Kaufkraft.

Merkblatt

So können Sie Ihre Rente retten

Viele Pensionskassen sind gezwungen, ihre Rentenversprechen zu kürzen. Das Merkblatt zeigt auf, wie Sie Ihr Einkommen im Alter sichern können.

Wer ohne finanzielle Sorgen in Pension gehen will, muss deshalb früh genug handeln. Am besten lässt man sich spätestens mit 55 berechnen, wie viel Rente es aus AHV und Pensionskasse geben wird. Ein solides Budget mit einem langfristigen Finanzplan zeigt dann, wie viel Geld fehlt für den angestrebten Lebensstandard fehlten wird.

Diese Lücke muss man bis zur Pensionierung mit Ersparnissen auffüllen. Besonders ETF-Pläne eignen sich dafür: Sie sind günstig und transparent, und man kann auch mit kleinen Einzahlungen langfristig Kapital ansparen.

Auch in der Pensionskasse kann man gut zusätzlich Geld auf die Seite legen. Viele Kassen bieten Pläne mit höheren Sparbeiträgen an. Zusammen mit den Beiträgen des Arbeitgebers spart man so mehr Geld für die Zeit nach der Pensionierung an. Auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können sich lohnen. Zudem sollte man keine Einzahlung in die Säule 3a verpassen. Mit den Einzahlungen in die Pensionskasse und die Säule 3a verbessert man seine Leistungen im Alter und spart erst noch Steuern.

Rente oder Kapital?

Vor der Pensionierung muss man dann einen wichtigen Entscheid treffen: Was soll mit dem Guthaben in der Pensionskasse geschehen? Lebenslange Rente, einmalige Auszahlung oder ein Mix aus beidem? Dieser Entscheid ist endgültig und bestimmt die spätere Lebensqualität stark. Die Rente hat den Vorteil, dass sie ein regelmässiges Einkommen bis zum Lebensende sichert. Wer dagegen das Kapital wählt, trägt zwar das Langlebigkeitsrisiko. Mit dem Kapitalbezug fährt man dafür oft steuerlich oft besser und bleibt finanziell flexibler.