Welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen muss ich berücksichtigen?

Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche steuerliche Auswirkungen: Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft unterliegt der Firmengewinn der persönlichen Einkommensteuer, während eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) selbst eine eigene Steuerpflicht hat.

Sozialversicherungstechnisch gelten Inhaberinnen und Inhaber einer Kapitalgesellschaft als Angestellte ihres eigenen Unternehmens. Neben AHV, IV, EO und ALV ist der Anschluss an eine Pensionskasse und an eine Unfallversicherung obligatorisch. Freiwillig sind dagegen die Krankentaggeld- und die UVG-Zusatzversicherung.

Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma oder Personengesellschaften können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Wer diese Möglichkeit nutzt, kann zwar nur den reduzierten Maximalbetrag von 7258 Franken (Stand 2026) in die Säule 3a einzahlen. Dafür können Selbstständige neben der Säule 3a zusätzlich PK-Sparbeiträge einzahlen und freiwillige PK-Einkäufe leisten. In der Regel ist die Steuerersparnis grösser als nur mit der Einzahlung der grossen Säule 3a von maximal 36'288 Franken für Selbstständige ohne Pensionskasse. Gleichzeitig sparen Unternehmerinnen und Unternehmer systematisch Vermögen für die Altersvorsorge an und sichern sich und ihre Nächsten zusätzlich gegen Invalidität und Tod ab.

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