Unternehmensnachfolge

So bereiten Unternehmer ihre Pensionierung richtig vor

65 ist eine wichtige Altersgrenze, um Steuern und Pensionskasse zu optimieren – auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, die darüber hinaus weiterarbeiten.

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Roger Hofstetter

Funktion Experte für Unternehmensnachfolge

Aktualisiert am

27. Januar 2026

Viele Inhaberinnen und Inhaber wollen sich nicht mit 65 zurückziehen, sondern ihre Firma so lange wie möglich weiterführen. Das ordentliche Rentenalter ist jedoch auch für sie wichtig, weil alle Sozialversicherungen darauf ausgerichtet sind. Eine ganze Reihe von Fristen und Einschränkungen sind mit dieser Altersgrenze verknüpft, und auch bei steuerlichen Fragen ist sie relevant. Die folgenden Anregungen zeigen, wie man alles Wichtige rechtzeitig in die Wege leitet.

Finanzen planen

Viele Inhaberinnen und Inhaber müssen nach dem Verkauf der Firma von ihrem Vermögen leben:

  • So einen Vermögensverzehr muss man lange im Voraus planen. Ein solider Finanzplan zeigt, wie sich Ausgaben, Einnahmen und Vermögen entwickeln, und ob das Vermögen ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
  • Mit dem Plan wird auch klar, ab welchem Alter die Pensionierung finanzierbar ist, welchen Erlös der Verkauf einbringen muss und ob man seinen Nachfolgern Darlehen gewähren kann.

Steuern optimieren

Unternehmer sollten rechtzeitig prüfen, wie sie Steuern sparen können:

  • Es kann sich lohnen, mehr Lohn und weniger Dividende zu beziehen, denn so fällt die Steuerbelastung oft tiefer aus.
  • Um Privat- und Geschäftsvermögen steueroptimiert zu trennen, sind Einkäufe in die Pensionskasse besonders attraktiv. Für das bestmögliche Ergebnis muss man sie aber auf die anderen Massnahmen abstimmen und alle Sperrfristen im Griff haben.
  • Viele Inhaber von Einzel- und Personengesellschaften versäumen es, eine zweite Säule aufzubauen, oder ihre zweite Säule ist ungenügend.
  • Und auch die meisten Inhaber von Kapitalgesellschaften nutzen den gesetzlichen Spielraum nicht aus, den die zweite Säule bietet.

Pensionskasse ausbauen

Auch wer sein Einkaufspotenzial ausgeschöpft hat, kann unter Umständen Raum für zusätzliche Einkäufe schaffen:

  • Es lohnt sich, möglichst früh eine Kadervorsorge einzuführen (1e-Plan). Damit kann das Einkaufspotenzial oft um mehrere Hunderttausend Franken steigen.
  • Kombiniert mit höheren Lohnbezügen steigen damit in vielen Fällen auch die zulässigen Sparbeiträge. Und das schafft zusätzlichen Spielraum, um die Steuerlast zu senken.

Bewerten lassen

Beim Verkauf der Firma rächt es sich, wenn man den Wert überschätzt:

  • Seine Firma sollte man von einer erfahrenen Fachperson bewerten lassen. Erst wenn jede Bilanzposition bereinigt ist, kennt man die stillen Reserven und die latenten Steuern darauf.
  • Auf der Basis der Bewertung sind die nichtbetriebsnotwendigen Mittel sichtbar, die dann steueroptimiert ins Privatvermögen überführt werden müssen.

Rechtsformwechsel prüfen

Wenn ein Einzelunternehmen, eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft im Rahmen einer Nachfolgeregelung verkauft wird, werden häufig erhebliche Steuern fällig. Inhaber einer Kapitalgesellschaft dagegen müssen einen Gewinn aus dem Verkauf ihrer Aktien bzw. Stammanteile nicht versteuern – ausser die Transaktion erfüllt die Kriterien einer direkten oder indirekten Teilliquidation oder einer Transponierung.

  • Prüfen Sie, ob ein Rechtsformwechsel im Hinblick auf eine Nachfolgeregelung sinnvoll sein könnte.
  • Beachten Sie dabei die geltenden Sperrfristen für einen steuerfreien Kapitalgewinn.

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