Nachlass

Sicherungsinventar und Siegelung

Befürchtet ein Erbe, dass jemand einen Teil oder sogar den ganzen Nachlass auf die Seite schafft, kann er ein Sicherungsinventar verlangen.

Renato Sauter
Nachlassexperte

In einem Sicherungsinventar werden alle Vermögenswerte des Verstorbenen aufgelistet. Ein Sicherungsinventar ist sogar vorgeschrieben, wenn ein Erbe bevormundet oder nicht auffindbar ist. Einige Kantone sehen auch die Möglichkeit einer Siegelung vor. Damit wird das Vermögen der verstorbenen Person blockiert.

Das bedeutet zum Beispiel, dass die Behörden Konten sperren, Schlüssel an sich nehmen oder Räumlichkeiten versiegeln. Wer eine Sicherung oder Siegelung des Erbschaftsvermögens verlangt, sollte immer daran denken, dass dies beträchtliche Kosten nach sich ziehen kann.

Bis die gesetzlichen Sicherungsmassnahmen greifen, kann einige Zeit verstreichen. Ohne Erbschein kann zwar niemand über Bankkonten, Wertschriftendepots oder Liegenschaften verfügen. Doch kann es einige Tage dauern, bis zum Beispiel die Bank vom Tod ihres Kunden erfährt.

Die Erben sollten also besser selber alles Nötige veranlassen, damit Vermögenswerte nicht unrechtmässig verschoben werden. Das bedeutet zum Beispiel: Schlüssel für bestimmte Räume in Verwahrung nehmen oder bei vertrauenswürdigen Drittpersonen deponieren und Banken umgehend über den Tod des Konto- oder Wertschriftendepotinhabers informieren.