Nachlass

Sicherungsinventar: So können Sie Ihr Erbe sichern

Befürchtet ein Erbe, dass jemand Vermögenswerte der verstorbenen Person beiseite schafft, kann er ein Sicherungsinventar verlangen.

Aktualisiert am

6. Januar 2026

In einem Sicherungsinventar werden alle Vermögenswerte des Verstorbenen aufgelistet. Ein Sicherungsinventar ist sogar vorgeschrieben, wenn ein Erbe unter einer umfassenden Beistandschaft steht oder nicht auffindbar ist. 

Einige Kantone sehen auch die Möglichkeit einer Siegelung vor. Damit wird das Vermögen der verstorbenen Person blockiert. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Behörden Konten sperren, Schlüssel an sich nehmen oder Räumlichkeiten versiegeln. Wer eine Sicherung oder Siegelung des Erbschaftsvermögens verlangt, sollte daran denken, dass dies beträchtliche Kosten nach sich ziehen kann.

Bis die gesetzlichen Sicherungsmassnahmen greifen, kann einige Zeit verstreichen. Ohne Erbschein darf zwar niemand über Bankkonten, Wertschriftendepots oder Liegenschaften verfügen. Doch kann es einige Tage dauern, bis zum Beispiel die Bank vom Tod ihres Kunden erfährt.

Die Erben sollten also besser selber alles Nötige veranlassen, damit Vermögenswerte nicht unrechtmässig verschoben werden. Das bedeutet zum Beispiel: Schlüssel für bestimmte Räume in Verwahrung nehmen oder bei vertrauenswürdigen Drittpersonen deponieren und Banken umgehend über den Tod des Konto- oder Wertschriftendepotinhabers informieren.