Unternehmensnachfolge
Firma weitergeben: Vermeiden Sie Probleme mit den Steuern
Wer seine Firma verkaufen will, sollte die Steuerfolgen kennen und rechtzeitig planen. So kann man viel Geld sparen und den Fortbestand der Firma sichern.
Marc Ledergerber
Funktion Nachfolgeexperte
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30. Januar 2026
Bei der Übergabe einer Firma gibt es einige Steuerfallen, in die man nicht tappen will. Wer sorgfältig plant und die steuerlichen Rahmenbedingungen optimal nutzt, kann viel Geld sparen. Die folgenden Fragen helfen dabei.
Unternehmensnachfolge: Diese Steuerfolgen sollte man kennen
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Was ist steuerfrei?
In der Schweiz sind Kapitalgewinne normalerweise steuerfrei. Es gibt allerdings einzelne Ausnahmen. Prüfen Sie deshalb sorgfältig, was für Sie und Ihr Unternehmen gilt.
Was wird verkauft?
Entscheidend ist, ob Aktien oder Stammanteile einer juristischen Person verkauft werden (Share Deal) oder nur der Geschäftsbetrieb (Asset Deal). Bei einem Share Deal sind Kapitalgewinne meistens steuerfrei. Bei einem Asset Deal unterliegt der Gewinn der Gewinnsteuer. Werden Dividenden ausgeschüttet, fallen Einkommenssteuern an.
Tipp: Steuerlich ist ein Share Deal in der Regel vorteilhafter. Es kann sich lohnen, eine Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln.
Wichtig: In diesem Fall gilt eine fünfjährige Sperrfrist. In ausgewählten Situationen kann es auch interessant sein, den aufgelaufenen Gewinn steuerfrei mitzuverkaufen.
Bleibt die Firma in der Familie?
Die Steuerfolgen fallen je nach Verwandtschaftsgrad und Ausgestaltung der Nachfolge unterschiedlich aus. Prüfen Sie, was bei Erbvorbezug, Schenkung oder Verkauf gilt.
Tipp: Ist der Verkäufer nicht auf den Erlös aus der Veräusserung des Unternehmens angewiesen, kann er seine Anteile den Nachkommen schenken. In der Regel sind nämlich Schenkungen an direkte Nachkommen in den meisten Kantonen steuerfrei möglich.
Sind die Käufer Mitarbeitende?
Je nach Kanton wird eine solche Transaktion anders beurteilt. Die einen Kantone prüfen, ob eine Mitarbeiterbeteiligung vorliegt – das kann Einkommenssteuern auslösen. Andere prüfen, ob es sich um eine Schenkung handelt – das kann zu Schenkungssteuern führen.
Tipp: Bei Mitarbeiterbeteiligungen empfiehlt es sich, vorab beim zuständigen Steueramt eine verbindliche Steuerauskunft einzuholen (sogenanntes Steuerruling). Unter bestimmten Bedingungen gewähren viele Kantone bei steuerbaren Schenkungen einen teilweisen oder vollständigen Aufschub der Steuern.
Wie wird gekauft?
Beim Erwerb von Aktien und Stammanteilen kann es sich lohnen, eine Akquisitionsholding zu gründen, die anstelle einer Privatperson als Käuferin auftritt. Letzteres hat finanzielle und steuerliche Vorteile, welche die Gründungs- und jährlichen Administrationskosten einer Akquisitionsholding bei weitem überwiegen.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Optionen sorgfältig. Wenn Sie diese richtig umsetzen, können Sie erhebliche Einkommenssteuern sparen.
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