Firmengründung

Eigene Firma: Eine AG, GmbH oder Einzelfirma gründen?

Vor der Firmengründung muss man sich für eine Rechtsform entscheiden. Die Wahl ist komplex. Sie beeinflusst etwa die Haftung, den Versicherungsschutz oder die Steuern. 

Charly Rupp
Experte für Firmengründungen
Publiziert am
27. März 2025

Wer ein Unternehmen gründet, darf keine Fehler machen. Besonders wichtig ist die Wahl der Rechtform. Unterschieden wird vor allem zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Von der Rechtsform hängen viele Faktoren ab und die Unterschiede sind gross – etwa bezüglich Haftung, Kapitalbedarf, Steuern, Buchführungspflicht oder obligatorischen Versicherungen. Man sollte die Vor- und Nachteile daher gut abwägen.

AG/GmbH

Geht eine AG oder GmbH Konkurs, haftet man nur mit dem Geschäftsvermögen. Im Gegensatz zur Einzelfirma sind die privaten Ersparnisse geschützt. Man muss aber ein gewisses Startkapital mitbringen, die Firma im Handelsregister eintragen und mit mehr administrativem Aufwand rechnen.

Merkblatt
Merkblatt

Checkliste zur Gründung Ihrer eigenen Firma

Das Merkblatt listet die wichtigsten Fragen auf, die Sie rechtzeitig abklären sollten, wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten.

Nicht zu unterschätzen ist die Doppelbesteuerung: Die Firma versteuert den Gewinn und das Kapital. Die Inhaberin oder der Inhaber zahlt zusätzlich auf ausgeschüttete Gewinne Einkommenssteuern und auf dem Firmenwert Vermögenssteuern.

Inhaber einer Kapitalgesellschaft gelten als Angestellte ihres eigenen Unternehmens. Neben AHV, IV, EO und ALV ist daher der Anschluss an eine Pensionskasse und eine Unfallversicherung obligatorisch. Für diese Sozialversicherungen sind entsprechend Beiträge zu bezahlen (Tabelle). Freiwillig sind dagegen die Krankentaggeld- und die UVG-Zusatzversicherung.

Tipp: Viele Start-ups zahlen einiges zu viel für Risikoleistungen und die Verwaltung ihrer PK. Es lohnt sich daher, wenn Sie die Angebote vergleichen.
 

Einzelfirma

Für die Einzelfirma braucht es wenig Aufwand und kein Mindestkapital. Das Vermögen und den Gewinn der Firma gibt man in der privaten Steuererklärung an. Der grösste Nachteil: Bei einem Konkurs haftet man mit dem Privatvermögen, inklusive allen Ersparnissen.

Selbstständige können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Wer diese Möglichkeit nutzt, kann dann zwar nur noch den reduzierten Maximalbetrag von 7258 Franken in die Säule 3a einzahlen. Dafür können Selbstständige neben der Säule 3a zusätzlich PK-Sparbeiträge einzahlen und freiwillige PK-Einkäufe leisten. In der Regel ist die Steuerersparnis so grösser als nur mit der Einzahlung der grossen Säule 3a von maximal 36'288 Franken. Gleichzeitig sparen die Unternehmer so systematisch Vermögen für die Altersvorsorge an und haben einen zusätzlichen Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod.

Tipp: Prüfen Sie den Abschluss einer Betriebs-, Berufshaftpflicht-, Sach-, Unfall- und Krankentaggeldversicherung. Was Sie genau benötigen, hängt von Ihren Risiken ab. Dabei hilft Ihnen eine detaillierte Risikoanalyse. Die Unterschiede zwischen den Versicherern sind teilweise gross. Prüfen Sie die Angebote daher genau.

Sie wollen Ihre eigene Firma gründen? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ.