Geldanlagen
Das sind die Lehren für die Schweiz aus dem EU/USA-Deal
Am Wochenende haben sich die USA und die Europäische Union auf einen Zoll-Deal geeinigt. Dieses Abkommen hat auch Signalwirkung für die Schweiz.
Robert Leitner
Funktion Leiter Research
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30. Juli 2025
Geplant ist ein Basiszoll auf EU-Güter von 15 Prozent – Details stehen noch aus. Ziel der USA ist es, das Handelsdefizit mit der EU zu verringern, das 2024 bei 197 Milliarden Euro lag.
Allerdings ist der Deal vielmehr ein Handels- als ein Zollabkommen. Denn die EU hat sich dazu verpflichtet, in den kommenden dreieinhalb Jahren in den USA Energieträger im Umfang von 750 Milliarden Dollar zu kaufen. Bislang erwarb sie von den USA Flüssiggas und Öl im Wert von jährlich 65 Milliarden Euro. Neu sollen es 215 Milliarden sein – also 150 Milliarden pro Jahr mehr.
Die neuen Zölle sollen lediglich das verbleibende Handelsungleichgewicht von rund 50 Milliarden Euro ausgleichen. Donald Trumps Ziel war dabei weniger die Staatskasse zu füllen, sondern die heimische Industrie zu stärken. Die neuen Zolleinnahmen dürften das Haushaltsloch nicht stopfen.
Doch was heisst das nun für die Schweiz? Bislang geniessen die Verhandlungen mit der Schweiz für die USA keine Priorität. Zunächst soll das Zollabkommen mit China unter Dach und Fach gebracht werden.
Es ist also kein 1.-August-Geschenk für die Schweiz zu erwarten. Doch auch wenn die Zollreduktionen am Nationalfeiertag enden, werden die Verhandlungen auch über diese Deadline hinaus weitergehen. 2024 betrug das bilaterale Handelssaldo 38,5 Milliarden Franken zugunsten der Schweiz. Wie die EU kann die Schweiz anbieten, mehr Güter aus den USA zu importieren.
Allerdings sind die Möglichkeiten der Schweiz im Bereich Energie, Rüstung und Autos sehr beschränkt. Bereits heute sind die USA drittgrösster Rohöllieferant für die Schweiz. Das grösste Verhandlungspotenzial der Schweiz dürfte deshalb bei möglichen Direktinvestitionen liegen. So könnte ein Teil der Pharmaproduktion und -forschung in die USA verlagert werden, ohne dass dabei allzu hohe wirtschaftliche Kosten für die Unternehmen entstünden.
Diese Entscheidungen liegen jedoch bei den Unternehmen und nicht in Bundesbern. Das dürfte solche Versprechungen und damit auch die Verhandlungen erschweren.
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