Pensionierung

Höhere oder tiefere Rente? Das müssen Sie über die BVG-Reform wissen

Die geplante Pensionskassen-Reform wirkt sich je nach Situation der Erwerbstätigen auf deren künftige Rente aus. Eine neue VZ-Studie zeigt, was die BVG-Reform konkret für sie bedeutet.

Simon Tellenbach
Vorsorgespezialist
Aktualisiert am
28. August 2023

Steigende Lebenserwartung und zu hohe Renten: Die Pensionskassen stehen unter Druck. Zwar haben sich Bundesrat und Parlament auf eine Reform der beruflichen Vorsorge geeinigt. Das letzte Wort hat jedoch das Stimmvolk: Die Abstimmung findet voraussichtlich im Frühjahr 2024 statt.

Mit einem Ja an der Urne würde sich für die Menschen in der Schweiz einiges ändern. Zentrale Punkte der Vorlage sind die Reduktion des gesetzlichen Umwandlungssatzes und die bessere Abdeckung von Teilzeitmitarbeitenden. Das VZ VermögensZentrum hat berechnet, wie sich die geplanten Massnahmen auf die Renten auswirken werden. Ein Blick auf die Tabelle (unten) zeigt: Je nach Situation haben die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner dereinst mehr oder weniger Geld im Portemonnaie.

Merkblatt

BVG-Reform: Die Folgen für Ihre Pensionierung

Dieses Merkblatt stellt die Massnahmen und Auswirkungen der BVG-Reform vor, über welche voraussichtlich im Frühjahr 2024 abgestimmt wird.

So könnte eine 60-jährige Person, die Vollzeit arbeitet und bei der Pensionierung ein Pensionskassenguthaben von über 441'000 Franken angespart hat, nach der BVG-Reform jährlich 2559 Franken weniger Rente bekommen. Denn aufgrund ihres hohen Guthabens bekommt sie keinen Rentenzuschlag. Dieser lebenslange Zuschlag soll eigentlich die tiefere Rente aufgrund des reduzierten gesetzlichen Umwandlungssatzes (teil-)kompensieren. 

Anders sieht es bei einer gleichalten Person aus, die in einem 30-Prozent-Pensum arbeitet und bis zur Pensionierung weniger als 220'500 Franken in der Pensionskasse angespart hat. Sie profitiert von einem vollen Rentenzuschlag von jährlich 2400 Franken. Unter dem Strich erhält sie 2041 Franken mehr Rente als vor der Reform (Tabelle).

Im Rahmen der BVG-Reform haben Bund und Parlament verschiedene Massnahmen beschlossen: 

Umwandlungssatz

So soll der gesetzliche Mindestumwandlungssatz im Obligatorium von 6,8 auf 6 Prozent sinken. Bei einem Guthaben von 100'000 Franken gäbe es also jährlich nur noch 6000 statt 6800 Franken Rente. Allerdings sind die meisten Erwerbstätigen zusätzlich im Überobligatorium versichert, in dem die Pensionskassen deutlich tiefere Umwandlungssätze anwenden können. Ihre Renten werden daher bereits jetzt mit einem Mischsatz berechnet, der oft unter 6 Prozent liegt.

Rentenzuschläge

Da der tiefere Umwandlungssatz zu Einbussen führen kann, sieht die Reform für 15 Jahrgänge lebenslange Kompensationen vor. Diese sollen abfedernd wirken. Wer nicht mehr als 220'500 Franken in der Pensionskasse angespart hat, bekommt den vollen Rentenzuschlag. Dieser nimmt danach bis zu einem Guthaben von 441'000 Franken schrittweise ab. Wer über mehr Kapital verfügt, geht leer aus. Kurz: Beschäftigte mit weniger Guthaben können in den meisten Fällen eine höhere Rente erwarten – solche mit mehr Kapital eine tiefere.

Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug

Zudem will der Bund die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge von heute 22'050 Franken auf 19'845 Franken senken. Den fixen Koordinationsabzug möchte er durch einen variablen ersetzen, bei dem neu immer 80 Prozent des Lohns versichert sind. Durch diese Massnahme werden Teilzeitarbeitende und Geringverdienende besser abgesichert. Damit könnten vor allem Frauen, die öfter Teilzeit arbeiten als Männer, einiges mehr für ihre Altersvorsorge ansparen als bisher.

Sparbeiträge

Der Bund plant weiter, die Altersgutschriften flacher zu staffeln und die Anzahl Stufen von vier auf zwei zu reduzieren. Für ältere Erwerbstätige gelten so künftig tiefere Sparbeiträge als heute, was sie "günstiger" und damit attraktiver für den Arbeitsmarkt machen soll. Bei Arbeitskräften zwischen 25 und 44 Jahren sollen neu 9 Prozent vom Lohn abgezogen werden, zwischen 45 und 65 Jahren sind es 14 Prozent. Eine 65-jährige Arbeitnehmerin wäre damit künftig aus Sicht der Arbeitgeber gleich "teuer" wie ein 45-jähriger Arbeitnehmer.

Letztlich bestimmen verschiedene Kriterien, wie sich die BVG-Reform auf die persönliche Rente auswirkt. Dazu zählen etwa das Alter, der Lohn, die Leistungen der Pensionskasse oder das vorhandene Altersguthaben. Ob man mit oder ohne Reform finanziell besser dasteht, unterscheidet sich stark von Person zu Person.

Aktion

BVG-Reform: Das sind die Folgen für Ihre Firma

Die Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums berechnen kostenlos, wie sich die Reform auf die Leistungen und die Kosten Ihrer Pensionskasse auswirkt.

Tipp: Auch ohne Pensionskassen-Reform ist bereits jetzt klar, dass die Umwandlungssätze und damit die Renten weiter sinken werden. Umso wichtiger ist deshalb der Entscheid, wie man sein angespartes Guthaben beziehen will – als lebenslange Rente, als ausbezahltes Kapital oder als Mix aus beidem. Es ist ein einmaliger Entschluss, der die spätere Lebensqualität, die finanzielle Flexibilität, die Steuerrechnung und die Absicherung der Angehörigen beeinflusst. Sie sollten Ihre Optionen sorgfältig abwägen.

Informieren Sie sich daher bereits heute darüber, was sich durch die Reform für Ihre Pensionierung und Rente ändern würde und bestellen Sie die neue kostenlose Studie zum Thema. Alle Informationen über die Optionen bezüglich Renten- oder Kapitalbezug finden Sie im kostenlosen Merkblatt. Oder sprechen Sie direkt mit einer Fachperson im VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.