Teilzeit arbeiten: Tiefere Löhne reissen Löcher in die Vorsorge
In der Schweiz arbeiten sechs von zehn Frauen Teilzeit – bei den Männern sind es weniger als zwei. Tiefe Einkommen reissen Löcher in die Vorsorge vieler Frauen.

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"Teilzeit zu arbeiten, ist Lebensqualität für mich", sagen sich immer mehr Schweizer und vor allem Schweizerinnen. Laut dem Bundesamt für Statistik arbeiteten letztes Jahr mehr als ein Drittel der Beschäftigten mit einem Pensum unter 90 Prozent. Wer weniger verdient, muss allerdings mit grossen Lücken in der Pensionskasse rechnen. Das hat vor allem zwei Gründe:
Es gibt eine "Eintrittsschwelle": Nur wer mindestens 22'050 Franken im Jahr verdient, ist über den Arbeitgeber in der Pensionskasse versichert.
Für die Höhe der Beiträge und der Pensionskassenrente ist der Koordinationsabzug von aktuell 25'725 Franken entscheidend. Dieser wird vom Einkommen abgezogen, um den versicherten Lohn zu ermitteln. Ein Nachteil ist, dass dieser Abzug gemäss Gesetz für Vollzeit und Teilzeit gleich hoch ist. Denn nach diesem "koordinierten" Lohn richten sich nicht nur die Beiträge an die Pensionskasse, sondern auch die Alters-, Kinder, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten.
Ein Beispiel zeigt, wie gravierend die Folgen sind: Hätte eine Frau immer Vollzeit gearbeitet, hätte sie insgesamt 436'767 Franken angespart. Mit dem reduzierten Pensum sind es aber nur 253'167 Franken. Das sind 42 Prozent oder 183'600 Franken weniger (Tabelle).
Weniger Rente gibt es oft auch von der AHV. Nur wer eine lückenlose Beitragsdauer und im Schnitt einen Jahreslohn von 88'200 Franken erzielt, bekommt die monatliche Maximalrente von 2450 Franken. Teilzeitarbeitende schaffen das kaum, und viele erhalten die minimale Rente von 1225 Franken im Monat.
Lesen Sie regelmässig unsere Tipps zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule:
Tipp: Mit der BVG-Reform sollen Teilzeitarbeitende bessergestellt werden. Handeln Sie schon heute. Prüfen Sie, wie teilzeitfreundlich die Vorsorge ist, wenn Sie eine neue Stelle suchen. Und zahlen Sie freiwillig in die Säule 3a und die Pensionskasse ein, wenn Sie können. Weitere Tipps finden Sie im kostenlosen Merkblatt. Oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ.