Pensionskasse

BVG-Reform: Eine Entscheidung wird jetzt noch wichtiger

Das Schweizer Parlament stimmt für die Reform der beruflichen Vorsorge. Bei der Pensionierung könnte es nun noch wichtiger werden, richtig zwischen Rente und Kapital zu wählen.

Jasmin Salmina

Expertin für berufliche Vorsorge
Publiziert am
23. März 2023

Es war ein jahrelanges Tauziehen, doch nun steht fest: National- und Ständerat sagen Ja zur Reform der beruflichen Vorsorge. Wahrscheinlich gibt es ein Referendum und das Volk wird im März 2024 über die Vorlage abstimmen. Nimmt die Reform auch die Volkshürde, ändert sich einiges:

  • Der Mindestumwandlungssatz im Obligatorium soll von aktuell 6,8 auf neu 6 Prozent sinken. Das bedeutet, dass pro 100'000 Franken Pensionskassenkapital neu nur noch 6000 Franken statt 6800 Franken Rente im Jahr ausbezahlt werden sollen.
  • Ein Teil der Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen soll für den tieferen Umwandlungssatz finanziell entschädigt werden. Rund die Hälfte dieser Generation soll Rentenzuschläge erhalten. Je höher das in der Pensionskasse angesparte Guthaben, desto weniger Rentenzuschlag gibt es. Wer über 441'000 Franken angespart hat, soll gar keine Kompensation erhalten.
  • Neu soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen würden immer 80 Prozent des Lohnes versichert. Und die Eintrittsschwelle würde von aktuell 22'050 auf 19'845 Franken sinken. Durch diese beiden Massnahmen sollen Teilzeitarbeitende und Menschen mit tiefem Einkommen besser in der beruflichen Vorsorge abgesichert werden.

Was schon heute klar ist: Kommt die Reform durch die Volksabstimmung, dann sinkt der Umwandlungssatz in Zukunft weiter.

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