Steuern

Berechnung des steuerbaren Einkommens

Zwischen dem effektiven und dem steuerbaren Einkommen besteht in der Regel eine erhebliche Differenz, wie das folgende Beispiel zeigt.

Markus Stoll
Steuerspezialist

Ein Ehepaar mit zwei Kindern lebt in einer Mietwohnung im Kanton Zürich und verdient brutto 100'000 Franken im Jahr. Im Lohnausweis sind Abzüge für Sozialversicherungen (AHV, IV, Pensionskasse usw.) von 12'500 Franken aufgeführt. Sie zählen nicht zum steuerbaren Einkommen.

Merkblatt

Tipps zum Steuern sparen

Dieses Merkblatt zeigt die wichtigsten Optimierungsmöglichkeiten auf.

Zum Einkommen hinzugerechnet werden die Zins- und Dividendenerträge aus dem Wertschriftendepot, in unserem Beispiel 2000 Franken. Nach Abzug der Berufsauslagen, Versicherungsprämien und Einzahlungen in die Säule 3a (total 20'600 Franken) ergibt sich ein Reineinkommen von 68'900 Franken.

Davon darf das Ehepaar noch Sozialabzüge in der Höhe von 18'000 Franken abziehen. Das steuerbare Einkommen beträgt somit 50'900 Franken und liegt fast 50 Prozent unter dem Bruttoeinkommen.

Die Art und Höhe der Abzüge sind von Kanton zu Kanton verschieden. Deshalb fällt das steuerbare Einkommen bei gleichem Erwerbseinkommen in jedem Kanton unterschiedlich aus.

Unterschiede gibt es auch zwischen den Abzügen bei der direkten Bundessteuer und den Kantons- und Gemeindesteuern. Das Einkommen, das Kanton und Gemeinde besteuern, ist deshalb in der Regel nicht identisch mit dem steuerbaren Einkommen beim Bund.