Was kostet eine Willensvollstreckung?
Der Willensvollstrecker hat gemäss Gesetz Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Als angemessen gilt laut dem Bundesgericht ein Honorar, das sich nach dem effektiven Aufwand und einem berufsüblichen Stundenansatz richtet. Eine Entschädigung in Prozenten des Nachlassvermögens oder der Aktiven, wie sie früher stark verbreitet war, ist heute nicht mehr zulässig.