Merkblatt

Der Vorsorgeauftrag: Gut zu wissen

Das neue Erwachsenenschutzrecht stärkt das Selbstbestimmungsrecht in Situationen, in denen jemand seine Wünsche nicht mehr ausdrücken kann – zum Beispiel nach einem Unfall, wegen einer schweren Krankheit oder Demenz.

So lange Sie urteils- und handlungsfähig sind, können Sie in einem Vorsorgeauftrag regeln, wer Sie in so einer Situation betreuen soll, wer für Ihre finanziellen Angelegenheiten zuständig ist und wer Sie rechtlich vertritt. Dieses Merkblatt fasst zusammen, was Sie über den Vorsorgeauftrag wissen müssen, wer Sie bei Urteilsunfähigkeit vertreten kann und wie Sie einen gültigen Vorsorgeauftrag aufsetzen.