Nachlass: Wie gebe ich mein Vermögen steuergünstig weiter?
Ehepartner müssen keine Erbschafts- und Schenkungssteuern zahlen. Das gilt in den meisten Kantonen auch für die direkten Nachkommen. Nichtverwandte werden hingegen teils kräftig zur Kasse gebeten, wenn sie mit einer Erbschaft oder Schenkung bedacht werden. Die Steuergesetze bieten verschiedene Möglichkeiten, die Steuern zu optimieren: vom Liegenschaftskauf über eine Schenkung in Verbindung mit einer Nutzniessung bis zum Erbvorbezug. Da die Erbschafts- und Schenkungssteuern kantonal unterschiedlich sind, kann auch ein Wohnortswechsel interessant sein. Wie das geht und worauf Sie bei der Nachlassplanung achten müssen, erfahren Sie aus unserem kostenlosen Merkblatt.