Nachlass

Erbrechtsrevision: Das müssen Sie bei Ihrem Testament beachten

Das Schweizer Erbrecht wurde per 1. Januar 2023 revidiert. Diese Änderungen sollten Ehepaare, Konkubinatspaare sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrem Nachlass berücksichtigen.

Karin Brunner
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
12. Januar 2023

Vor hundert Jahren war das Familienbild eng gefasst: Patchwork-Familien und Scheidungen waren die Ausnahme und Konkubinat ein Tabu. Auf solche Beziehungen war unser Erbrecht nicht zugeschnitten. Darum wurde es per 1. Januar 2023 angepasst. Unter anderem wurde der Pflichtteil der Nachkommen kleiner. Heute stehen bei verheirateten Erblassern den Kindern nur noch 1/4 als Pflichtteil zu, bisher waren es 3/8. Gleichzeitig steigt die freie Quote von 3/8 auf 1/2. Erblasser können also nun über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen.

Das ist für Ehepaare besonders wichtig

Eheleute können sich gegenseitig besser absichern. Das ist besonders wichtig, wenn der überlebende Partner auf Einkommen aus dem Nachlass angewiesen ist oder die Hypothek amortisieren muss, um das Eigenheim zu behalten. Sonst muss er es im schlimmsten Fall verkaufen, um die fixen Ausgaben zu senken oder um die Kinder auszuzahlen. Ehepaare, die in einer Patchwork-Familie leben, können dank der grösseren freien Quote nicht nur die eigenen Kinder begünstigen, sondern auch die Stiefkinder berücksichtigen.

Diese Punkte sollten Lebenspartner beachten

Das Erbrecht regelt das Konkubinat nicht. Ohne spezielle Regelung haben darum Konkubinatspartner und ihre Kinder auch nach der Revision des Erbrechts keinen Anspruch auf das Erbe. Das kann stossend sein. Weil solche Beziehungen sehr unterschiedlich sein können, sollen auch nach der Reform des Erbrechts nicht das Gesetz, sondern immer noch die Erblasser entscheiden dürfen, wen sie begünstigen möchten. Seit Anfang 2023 haben die Erblasser dabei einen grösseren Spielraum – weil die Pflichtteile der Nachkommen kleiner geworden und jene der Eltern ganz weggefallen sind.

Mehr Spielraum für Unternehmer

Die tieferen Pflichtteile erleichtern auch die familieninterne Unternehmensnachfolge. So können Firmeninhaberinnen und -inhaber jene Nachkommen stärker begünstigen, die den Betrieb übernehmen. In einer separaten Gesetzesrevision plant der Bundesrat weitere Massnahmen, die es einfacher machen sollen, eine Firma zu vererben und vor der Zersplitterung zu bewahren.

Nachlassplanung überprüfen!

Testamente und Erbverträge, die vor dem 1. Januar 2023 erstellt wurden, bleiben zwar weiterhin gültig. Es lohnt sich aber, die Erbrechtsrevision zu nutzen, um die Nachlassplanung zu überdenken und bei Bedarf anzupassen. Einige Formulierungen, die in Testamenten häufig verwendet werden, können unter revidiertem Recht Fragen aufwerfen und letztlich dazu führen, dass das Erbe nicht so verteilt wird, wie der Erblasser es geplant hatte.

Sie möchten Ihren Nachlass regeln oder überprüfen lassen, ob mit der Reform etwas angepasst werden muss? Dann bestellen Sie unser kostenloses Merkblatt oder sprechen Sie mit einem Nachlassexperten oder ein Nachlassexpertin beim VZ in Ihrer Nähe.